Das umstrittene sog. Risikobegrenzungsgesetz wird heute in einer öffentlichen Anhörung im Finanzauschuss des Deutschen Bundestages behandelt: 51 Sachverständige in 3,5 Stunden (= ca. 4 Minuten pro Statement). Einen Eindruck kann man sich im „Parlamentsfernsehen” (Internet) verschaffen, das am späteren Nachmittag eine Aufzeichnung sendet.
Ebenfalls in der öffentlichen Anhörung ist heute der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat hierzu 12 Sachverständige sind geladen. Hier wird es leider keine Übertragung geben.
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