KSzW – was ist denn das?

Das — nun ja — ein­gän­gige Kür­zel steht für Köl­ner Schrift zum Wirt­schafts­recht”, eine vier­tel­jähr­lich im Otto Schmidt-Ver­lag erschei­nende neue Fach­zeit­schrift. Das Beson­dere daran: Die Publi­ka­tion wurde von wis­sen­schaft­li­chen Mit­ar­bei­tern der Uni­ver­si­tät zu Köln initi­iert, die ein Law Jour­nal nach angel­säch­si­schem Vor­bild ins Leben rufen wol­len. Enga­gier­ten Stu­den­ten (soll es) eine Platt­form bie­ten, über regu­läre Stu­di­en­in­halte hin­aus­zu­bli­cken, früh wis­sen­schaft­lich zu arbei­ten, die Land­schaft wis­sen­schaft­li­cher Publi­ka­tio­nen ken­nen­zu­ler­nen und juris­ti­sches Den­ken mit kauf­män­ni­schem und orga­ni­sa­to­ri­schem Han­deln zu ver­bin­den.” Die Erst­aus­gabe zum Schwer­punkt Euro­päi­sches Gesell­schafts­recht‘ ist soeben erschienen.…

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Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl.

1965 gab es ein neues Akti­en­ge­setz; ab 1970 erschien dazu unter der Her­aus­ge­ber­schaft Wolf­gang Zöll­ners der Köl­ner Kom­men­tar (KK) im Carl Hey­manns Ver­lag (benannt nach dem Ver­lags­ort und dem sei­ner­zei­ti­gen Uni­ver­si­täts­ort des Her­aus­ge­bers). Er hat die­sen Kom­men­tar auf­ge­baut, ein über­wie­gend jun­ges Autoren­team um sich geschart und sich mit Stil und Anspruch von den damals bestehen­den Wer­ken deut­lich abge­setzt. Die 1. Auf­lage war ein gro­ßer Erfolg. Jedoch ist die 1987 begon­nene zweite Auf­lage unvoll­endet geblie­ben und wird zur­zeit durch die 3. Auf­lage, die Zöll­ner zusam­men mit mir her­aus­gibt, über­holt. Das Ste­cken­blei­ben der 2. Auf­lage hat auch mit der Akti­en­rechts­re­form in Per­ma­nenz” (Zöll­ner AG 1994, 336) zu tun, die mit einem …

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Hin und her: Limited / GmbH

Beck-Ver­lags­wer­bung 1: Nach wie vor im Trend: Die eng­li­sche Limi­ted. Die Pri­vate Com­pany Limi­ted by Shares nach eng­li­schem Recht bleibt für deut­sche Unter­neh­mer auch nach der Umge­stal­tung der GmbH eine attrak­tive Alter­na­tive. Dazu trägt ins­be­son­dere die Reform der Limi­ted bei.” Das Buch dazu.

Beck-Ver­lags­wer­bung 2: Nach der Reform des deut­schen GmbH-Rechts durch das MoMiG und erhöh­ter Attrak­ti­vi­tät deut­schen Rechts fal­len die zunächst in Kauf genom­me­nen Risi­ken der Limi­ted (u.U. Durch­griffs­haf­tung der Gesell­schaf­ter) stär­ker ins Gewicht, Vor­teile bestehen kaum mehr. Eine Methode, um aus der Rechts­form der Limi­ted den Rück­weg nach Deutsch­land” anzu­tre­ten, ist die Ver­schmel­zung der Limi­ted auf eine deut­sche GmbH.” Das Buch dazu.

S. auch Von der

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