… eine entsprechende „schuldrechtliche” Vereinbarung der GmbH-Gesellschafter besteht. Der BGH hatte über die Klage eines ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafters zu befinden, dem nicht die satzungsgemäße hohe, sondern die vereinbarungsgemäße niedrige Abfindung durch Gesellschafterbeschluss zugebilligt wurde. Diese — in einem früheren allseitigen Beschluss gefundene — Vereinbarung sei eine solche zugunsten der Gesellschaft. Der Gesellschafterbeschluss, der entgegen der Satzung die niedrige Abfindung festsetze, sei daher nicht anfechtbar. — Diese Entscheidung erinnert an Urteile aus den achtziger Jahren (BGH NJW 1983, 1910 und NJW 1987, 1890), mit dem Unterschied, dass damals der Verstoß gegen eine allseitige Gesellschaftervereinbarung als Anfechtungsgrund gewertet wurde; vorliegend ist umgekehrt die allseitige Gesellschaftervereinbarung ein Anfechtungsausschlussgrund. Man sieht: die „schuldrechtliche” Gesellschaftervereinbarung …
WeiterlesenJahr: 2010
C. Schäfer, Gesellschaftsrecht, 2010
Im Beck-Verlag ist ein neues Lehrbuch zum Gesellschaftsrecht, verfasst von Carsten Schäfer erschienen. Das aus den „Mannheimer Vorlesungen” (Vorwort) hervorgegangene Werk behandelt in etwa gleichgewichtig das Recht der Personengesellschaften (in der Reihenfolge OHG, KG, GbR) und das Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG); der GmbH&Co KG ist der Schlussteil gewidmet. Alle Rechtformen werden in der Abfolge „Gründung; Begriff und Entstehung; Organisations- bzw. Finanzverfassung; Mitgliedschaft; Auflösung und Liquidation” vorgestellt. Eingestreut sind 50 Fälle mit Lösungen. Der nach Ländern unterschiedliche „Prüfungsstoff im Gesellschaftsrecht” (dazu § 1 des Werkes) wird damit in jeder Hinsicht erfasst. Das Lehrbuch behandelt seinen Gegenstand gut gegliedert und in nüchtern-klarer Sprache. Trotz des wahrlich knappen Raumes (…
Weiterlesen10 Jahre Verjährung für Haftungsansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte
… börsennotierter Gesellschaften gem. Art. 5 Restrukturierungsgesetz_RefE. Danach soll § 93 Absatz 6 AktG wie folgt gefasst werden: „(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert oder Kreditinstitute im Sinne von § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren.”
Aus der Begründung: „Die Verlängerung der Verjährungsfristen für die aktienrechtliche Organhaftung bei börsennotierten Gesellschaften erscheint sachgerecht, weil durch die Börsennotierung einer Aktiengesellschaft regelmäßig eine breitere Anlegerstruktur begründet wird und damit eine Anonymisierung der Aktionärsbasis verbunden ist. Die bei einem kleinen Aktionärskreis (ebenso wie bei der GmbH) häufig gegebene Identifikation als Mitunternehmer mit entsprechendem Engagement bei der Mitsprache und Überwachung weicht bei …
WeiterlesenSay on Pay
Das Institut für Unternehmensrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf meldet: Im Rahmen der Summer School on European Business Law findet ein Forum Unternehmensrecht zum Thema „Say on Pay” statt (s. § 120 Abs. 4 AktG: Votum zum Vergütungssystem). Es werden vortragen:
- Prof. Paulo Câmara, Assistant Professor at the Catholic University of Lisbon Faculty of Law, at the Portuguese Securities Law Institute (IVM) and at the Instituto Superior de Economia e Gestão (ISEG): „Say on Pay in Europe: A Critical and Comparative Analysis”
- Dr. Carsten Jungmann, LL.M.(Yale), M.Sc.(Leicester), Associate Researcher at Bucerius Law School, Hamburg.
Moderiert wird die englischsprachige Veranstaltung von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale). Veranstaltungsort: Hörsaal 6 G, Geb. 26…
WeiterlesenZur Anfechtung von HV-Beschlüssen: „es ist nicht auszuschließen, dass …“
Ein Lottospieler kann seinen Schein nicht ausfüllen, weil der Stift der Annahmestelle versagt. Er erhebt Klage auf den Millionengewinn. Begründung: Es sei nicht auszuschließen, dass er bei funktionierendem Schreibgerät die ausgelosten Zahlen angekreuzt hätte. In der Tat ist das nicht auszuschließen — aber den Prozess wird er verlieren.
Das ist anders im Aktienrecht, jedenfalls nach Auffassung der „hM”. Sie sagt: Wenn bei einer Hauptversammlung, bei der viele Millionen Aktien präsent sind, auch nur ein Aktionär mit einer Aktie zu Unrecht nicht zugelassen wurde – sind alle Beschlüsse anfechtbar. Es sei nicht auszuschließen, dass dieser eine Aktionär die Millionen überzeugt hätte, anders zu stimmen. Wahrscheinlichkeiten bedeuteten nichts. Kann das richtig sein? Und wenn künftig per Abstimmung im Internet …
WeiterlesenFestschrift für Rainer Kanzleiter
„Anlässlich des 70. Geburtstags von Professor Rainer Kanzleiter, eines der großen Namen im deutschen Notarrechts, haben sich hier zahlreiche, auf diesem Gebiet führende Persönlichkeiten zusammengefunden.” (so – wörtlich — der Verlag). Den Unternehmensrechtler sollten in der soeben erschienenen Festschrift folgende Beiträge interessieren:
CHRISTIAN ARMBRÜSTER
Auskunftsansprüche des Treugebers gegen Treuhänder und Fondsgesellschaft
WALTER BAYER
Verdeckte Sacheinlage nach MoMiG und ARUG
BARBARA DAUNER·LIEBI ARMIN WINNEN
Der besondere Vertreter nach § 147 AktG — Ein effektives Instrument des Anlegerschutzes?
HARTMUT WICKE
Flexibilisierung der HV ‑Teilnahme und Stimmrechtsausübung — neue Möglichkeiten zur Gestaltung der AG-Satzung nach dem ARUG
HANS WOLFSTEINER
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der vollstreckbaren Urkunde
…
Gesetzentwurf BMJ zur „weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“
Hier ist der „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen” verfügbar. Es ist schon eine seltsame Informationspolitik, dass derart bedeutende Gesetzesvorhaben nur den „interessierten Kreisen und Verbänden” zur Stellungnahme unterbreitet werden: wer ist das, wer bestimmt das?
Besonders wichtig ist die vorgesehene Neuerung, dass die Gesellschafter in das Planverfahren einbezogen werden (§ 225a InsO‑E: Rechte der Anteilsinhaber). Die Begründung führt dazu aus:
„Künftig soll die strikte Trennung von Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht überwunden werden. Es soll im Interesse einer Optimierung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens zulässig sein, in einem Insolvenzplan Kapitalmaßnahmen vorzusehen, insbesondere die Umwandlung von Forderungen in Gesellschaftsanteile – den so genannten Debt-Equity-Swap.
Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital ist …
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