Die Erteilung der Stimmrechtsvollmacht bedarf der Textform – so bestimmt es § 134 Abs. 3 S. 3 AktG. Die Gesellschaften bieten für den von ihr benannten Vertreter seit fast einem Jahrzehnt einen Internetdialog an. Der Aktionär ruft eine Internetseite auf, authentifiziert sich (meistens mit einer Kennung, die ihm die Gesellschaft oder die Depotbank übermittelt hat) und klickt auf den Button „Bevollmächtigung”. – Auf einem ganz anderen Rechtsgebiet (Verbraucherschutz) hat der BGH am 29.4.2010 (I ZR 66/08 – „Holzhocker”) ein Urteil gesprochen, das als Schlagzeile so kommuniziert wurde: „Website erfüllt Textformerfordernis nicht” (MMR-aktuell 2010, 309923). Es ging darum, ob die Präsentation auf der Internetseite des Anbieters eine …
WeiterlesenMonat: Januar 2011
Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht präsentiert Thesen zur Sitzverlegungsrichtlinie
Der Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht hat Thesen zum Erlass einer europäischen Sichtverlegungsrichtlinie vorgelegt. Diese (in der EU in hinhaltender Vorbereitung befindliche) Richtlinie wird als notwendig angesehen, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen. Dazu müsse eine Richtlinie die Schutzinteressen bestimmen und rechtssicher festlegen, unter welchen Voraussetzungen einer Gesellschaft der Formwechsel in eine andere Rechtsordnung zu gestatten ist. Die aktuelle Rechtslage sei für die betroffenen Unternehmen höchst unübersichtlich, da jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen er den grenzüberschreitenden Formwechsel zulässt. Im Ergebnis habe die Sitzverlegung weder zur Auflösung der Gesellschaft noch zur Gründung einer neuen juristischen Person, sondern lediglich zu einem Wechsel des anwendbaren Gesellschaftsrechts zu führen. Die Richtlinie soll für Kapitalgesellschaften gelten. Das Verfahren sei an der grenzüberschreitenden Verschmelzung …
WeiterlesenHV-Magazin mit Sonderausgabe HV-Recht 2011
Soeben erschienen ist das sehr informative Sonderheft „HV-Recht 2011″ (PDF, 6 MB) des HV-Magazins. Praktiker aus Anwaltschaft und Unternehmen befassen sich mit den Aufgaben „vor der HV”, „während der HV” und „nach der HV” sowie den „Neuerungen 2011”. Interessant etwa der Bericht aus der Allianz SE (v. Nussbaum) zur erstmaligen Nutzung der Briefwahl (7 600 Aktionäre) und aus der Münchener Rückversicherungs AG (Mörlein/Balling) zur Online-Teilnahme (30 Aktionäre). Die beiden Gesellschaften waren Pioniere im vergangenen Jahr; in diesen Tagen folg(t)en Thyssen-Krupp und Siemens, bei denen erstmals per Brief (=Internetformular) abgestimmt wird.
Aus dem „Grußwort” …
Weiterlesen6 800 Aktiengesellschaften müssten auf Namensaktien umstellen …
… wenn der Gesetzentwurf einer kleinen Aktienrechtsnovelle zum geltenden Recht würde. Danach soll die Inhaberaktie für nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften abgeschafft werden. Wie viele Gesellschaften sind betroffen und was kostet die Umstellung? Im Entwurf heißt es unter der Überschrift „Sonstige Kosten”: „Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien müssen bis zum 31. Dezember 2014 auf Namensaktien umstellen. Dazu sind eine Satzungsänderung und der Umtausch etwa ausgegebener Aktienurkunden erforderlich. Die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten sind nicht seriös bezifferbar, weil weder bekannt ist, wie viele nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien es gibt, noch wie viele Aktionäre diese Gesellschaften durchschnittlich haben, noch inwieweit diese Gesellschaften Aktienurkunden ausgegeben haben.” An anderer Stelle im Entwurf wird gesagt, dass „der Umstellungsaufwand gering und der Eingriff …
WeiterlesenKeine HV-Mitteilungen in Börsenpflichtblättern
Börsennotierte Gesellschaften müssen seit dem 1. Januar 2011 die Mitteilungen nach § 30b Abs. 1 und 2 WpHG nicht mehr zusätzlich in einem „Börsenpflichtblatt” veröffentlichen. Diese Pflicht sollte schon 2008 auslaufen, aber der Gesetzgeber hat auf Intervention der Printmedien im Jahressteuergesetz 2009 (also an gut versteckter Stelle) die Regelung in § 46 IV WpHG auf das Jahresende 2010 verlängert. — Es kommt nicht oft vor, dass eine Negativmeldung der Notiz wert ist, aber dieses Mal muss es sein: In keinem Gesetz, das 2010 im BGBl. veröffentlicht wurde, ist die Börsenpflichtblätter-Klausel abermals verlängert worden. Damit bleibt es bei der in Satz 1 getroffenen Aussage.…
WeiterlesenDeutsches und europäisches Gesellschaftsrecht – Rückblick 2010 und Ausblick 2011
Der gesellschaftsrechtliche Rückblick in das vergangene Jahr kann kurz ausfallen: es war fast nichts los. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben eine Pause eingelegt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, Entzugserscheinungen sind nicht aufgetreten. Die Normenflut zu verarbeiten ist nicht nur für die Wissenschaft ein Problem, sondern für die Unternehmen ist jede Anpassung mit Aufwand verbunden — auch dann, wenn es im Gesetzentwurf regelmäßig zu den Kosten heißt: „keine”. Selbst die Rechtsprechung des BGH hatte auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht mit den ganz großen Entscheidungen aufzuwarten. Die Personalie um den überraschenden Vorruhestand des bisherigen Vorsitzenden des II. Zivilsenats und die Wiederbesetzung haben die interessierten Kreise bewegt. Die Praxis der Aktiengesellschaften bestritt die Hauptversammlungssaison in Umsetzung des …
WeiterlesenÖffentliche Sitzungen des Aufsichtsrats bei kommunalen Unternehmen kraft Satzung
Der Aufsichtsrat tagt hinter verschlossener Tür. Aber dieser eherne Grundsatz des Gesellschaftsrechts (§ 109 AktG) gerät bei staatlichen bzw. kommunalen
Unternehmen in Konflikt mit dem politischen Bedürfnis nach Öffentlichkeit. Hier schwelt schon lange ein Streit zwischen der gesellschaftsrechtlichen und der kommunalrechtlichen Konzeption einer „good governance”. Denn was macht es für einen Unterschied mit Blick auf das Bürgerinteresse, ob das Stadtbad als Eigenbetrieb organisiert ist oder eine städtische GmbH der Träger ist? Im ersten Fall wird darüber im Gemeinderat öffentlich verhandelt, im zweiten Fall wird der Aufsichtsrat bislang nichtöffentlich tagen – doch damit könnte bald Schluss sein, wenn die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Aktienrechtsnovelle zum Gesetz wird. Der Koalitionsvertrag hatte zum Regierungsprogramm erhoben, der „Grundsatz der Öffentlichkeit bei kommunalen …