Zwei Abstimmungen zum Thema Frauenquote

Bun­des­rat am 21.9.2012: dafür. („Län­der for­dern gesetz­li­che Frau­en­quote”).

Deut­scher Juris­ten­tag e.V. am 20.9.2012: dage­gen.

Die Abstim­mung unter den Teil­neh­mern der Abtei­lung Wirt­schafts­recht auf dem 69.DJT war deut­lich (Beschlüsse, S. 17):

  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine Frau­en­quote für Vor­stände anordnen. 

    > ange­nom­men 58:15:3

  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine Frau­en­quote für Auf­sichts­räte anord­nen.
    > ange­nom­men 62:16:2
  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine fle­xi­ble, selbst gesetzte Frau­en­quote für Auf­sichts­räte anord­nen.
    > ange­nom­men 54:21:5.

So sehe ich das auch; meine Mei­nung hier

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69. Deutscher Juristentag in München

Ver­gan­gene Woche stand Karls­ruhe” im Mit­tel­punkt. Sol­che Auf­merk­sam­keit wird Mün­chen” nicht erhal­ten. Dort wird bera­ten, nicht (ver­bind­lich) ent­schie­den. Aber es sind doch wich­tige Wei­chen, die auf dem rechts­po­li­ti­schen Ple­num gestellt wer­den. Die Rede ist vom 69. Deut­schen Juris­ten­tag, der mor­gen in der baye­ri­schen Haupt­stadt beginnt. Die unter­neh­mens­recht­lich Inter­es­sier­ten kön­nen zwi­schen zwei The­men wählen. 

Die zivil­recht­li­che Abtei­lung fragt: Brau­chen Kon­su­men­ten und Unter­neh­men eine neue Archi­tek­tur des Ver­brau­cher­rechts?” Der Gegen­stand der wirt­schafts­recht­li­chen Abtei­lung lau­tet: Mög­lich­kei­ten und Gren­zen für staat­li­che und halb­staat­li­che Ein­griffe in die Unter­neh­mens­füh­rung”. Im Zen­trum steht der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex. Nach zehn Jah­ren ist es Zeit für eine gründ­li­che Eva­lua­tion und Wei­ter­ent­wick­lung, die im DJT-Gut­ach­ten von Mathias Haber­sack nach­zu­le­sen ist. …

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Richtlinie zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften

40 Pro­zent aller Auf­sichts­räte müs­sen dem unter­re­prä­sen­tier­ten Geschlecht ange­hö­ren.” Das soll die zen­trale Vor­gabe der Richt­li­nie sein, die nach Medi­en­be­rich­ten von der Jus­tiz­kom­mis­sa­rin (sic!) Reding vor­be­rei­tet wird (und auf Wider­stand stößt). Also eine Geschlech­ter­quote. Bei einem Auf­sichts­rat, der aus Frauen besteht, müss­ten zwei Fünf­tel wei­chen und Män­nern Platz machen. Dazu: Hier­mit erkläre ich fei­er­lich: Nicht mit mir! Ich will keine Quote! Und wenn Auf­sichts­rat und Vor­stand kom­plett in Frau­en­hand wären – wenn der Laden läuft, ist das ok. Las­sen Sie mich aus dem Spiel, Frau Reding!” (Ralfschuler‚s Blog). S. auch Wachs­tum und Quote” (Heike Göbel, FAZ).

Zur Ver­tie­fung: Jens Koch, EU-Kom­pe­tenz für eine Frau­en­quote in den Füh­rungs­gre­mien der Akti­en­ge­sell­schaft, ZHR

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