Vergangene Woche stand „Karlsruhe” im Mittelpunkt. Solche Aufmerksamkeit wird „München” nicht erhalten. Dort wird beraten, nicht (verbindlich) entschieden. Aber es sind doch wichtige Weichen, die auf dem rechtspolitischen Plenum gestellt werden. Die Rede ist vom 69. Deutschen Juristentag, der morgen in der bayerischen Hauptstadt beginnt. Die unternehmensrechtlich Interessierten können zwischen zwei Themen wählen.
Die zivilrechtliche Abteilung fragt: „Brauchen Konsumenten und Unternehmen eine neue Architektur des Verbraucherrechts?” Der Gegenstand der wirtschaftsrechtlichen Abteilung lautet: „Möglichkeiten und Grenzen für staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die Unternehmensführung”. Im Zentrum steht der Deutsche Corporate Governance Kodex. Nach zehn Jahren ist es Zeit für eine gründliche Evaluation und Weiterentwicklung, die im DJT-Gutachten von Mathias Habersack nachzulesen ist. Auf der Tagung werden aus der Unternehmenspraxis Peter Hemeling (Allianz SE) dazu Stellung nehmen sowie Daniela Weber-Rey (Anwältin und Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance).
Eine der zahlreichen Streitfragen betrifft die Legitimation und das Verfahren der Kodex-Kommission. In der Sache geht es um die Regelungsadressaten (börsennotierte Gesellschaften) und die Zielrichtung (Feststellung anerkannter Grundsätze oder gesellschaftspolitischer Impetus, Stichwort Frauenquote). Gewiss wird die BGH-Rechtsprechung ein Thema sein, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung als Anfechtungsgrund für Beschlüsse sieht. Ferner mag zu verhandeln sein, was „unabhängige” Aufsichtsratsmitglieder sind und in welcher Quote (!) sie anzutreffen sein sollen.
Über die Kodex-Empfehlungen hinaus (die wohl als „halbstaatlich” verstanden werden) richtet sich der Blick auch auf Regelungen, die nur der Staat als Gesetzgeber treffen kann. Dazu gehört die monistische Verfassung, die wie bei der SE auch der Aktiengesellschaft zur Wahl gestellt werden könnte. Auch die Frage, ob Haftungsklagen von Aktionären erleichtert werden sollen, dürfte für Zündstoff sorgen. Dasselbe gilt für den Vorschlag, Langfrist-Aktionäre durch Dividendenplus oder Stimmrechtserweiterung besser zu stellen.
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