Vorige Woche fand die 16. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex in Berlin statt, die „geladenen Gästen vorbehalten“ war. Wer sich als Nichtgeladener einen Eindruck verschaffen möchte, kann das im Director‚s Channel mit einem Video tun. Die Rede des neuen Vorsitzenden der Kommission findet sich hier. Er kündigt eine „grundlegende Überarbeitung“ des Kodex an: „(1) wesentlich längere Überarbeitungszyklen in der Zukunft, (2) ein größeres Gewicht von international anerkannten Best Practices, (3) ein Durchforsten der Empfehlungen und Anregungen und (4) ein Aufbau des Kodex, der der Managementlogik und nicht der Struktur des Aktiengesetzes folgt. …”…
WeiterlesenKategorie: Corporate Governance
Kodexänderungen 2017 beschlossen
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat die Präambel erweitert (der „Ehrbare Kaufmann”) und Änderungen beschlossen, u.a. die Anregung: „Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.” (Nr. 5.2.). Das „Compliance Management System” war wohl ebenso unabdingbar wie Whistleblower-Systeme mit Hinweisgeberschutz (Nr. 4.1.3). Aufsichtsräte sollen ihre Tätigkeiten neben dem Mandat „jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens” veröffentlichen (Nr. 5.4.1). Vorschläge zum Aufsichtsrat sollen „die Eigentümerstruktur berücksichtigen” (Nr. 5.4.2), was auch den Streubesitz betrifft.
Eine Richtungsänderung mit Blick auf die Adressaten nimmt der Kodex …
WeiterlesenCorporate Governance Reform in GB
Das britische Department for Business, Energy & Industrial Strategy hat Überlegungen zu einer Reform der Unternehmensverfassung veröffentlicht: Corporate Governance Reform – Green Paper (Consultation). Die Schwerpunkte liegen auf der Managervergütung sowie auf der Mitwirkung der Arbeitnehmer und weiterer „stakeholder“ an der Unternehmensleitung („at board level“). Das deutsche System der Mitbestimmung im Aufsichtsrat findet keinen Gefallen: „In particular, in Germany, a two-tier board system operates with worker representatives sitting on the supervisory board. Companies in the UK, however, operate within a unitary board system where all the directors have the same set of duties, and collective responsibility applies. It is a system that we consider serves the UK well and we do not intend to change it” (Nr. …
WeiterlesenKonsultation zu Kodexänderungen gestartet
Die DCGK-Kommission hat Änderungs- und Ergänzungsvorschläge veröffentlicht, zu denen bis Mitte Dezember 2016 eine öffentliche Konsultation läuft. In der Präambel wird über Legalität und Legitimität gesprochen und es kommt das „Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns“ zu Ehren. Die institutionellen Anleger sollen ihre „Eigentumsrechte“ aktiv im Rahmen eines „Regelwerks“ (?) ausüben. Der Vorstand hat für ein „Compliance Management System“ zu sorgen. Wichtig der Vorschlag zur aktiveren Rolle des AR-Vorsitzenden (5.2): „Der Aufsichtsratsvorsitzende soll in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Das sind Gegenstände, für die der Aufsichtsrat allein verantwortlich ist und die von ihm allein zu entscheiden sind. Bei Fragen, die …
WeiterlesenKritisches zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung (AKEIÜG) hat sich im aktuellen Heft „Der Betrieb” (Nr. 7/2016, S. 395) kritisch zum DCGK geäußert. Insbesondere werden die Aushöhlung des comply-or-explain-Prinzips und eine zunehmende „Verrechtlichung” beklagt. Der Arbeitskreis gelangt zu den folgenden Thesen:
- „Das dem angelsächsischen Rechtskreis entnommene Konzept comply-or-explain sichert dem Kodex ein Mindestmaß an Beachtung. Der Kapitalmarkt und andere Stakeholdergruppen sollen entscheiden, wie sie eventuelle Abweichungen von den Empfehlungen im Unternehmen bewerten. Das hinter dem Kodex stehende Prinzip der freiwilligen Selbstregulierung wurde in den vergangenen Jahren allerdings zunehmend durch die Übernahme von Standards in gesetzliche Regelungen sowie durch den Begründungszwang im Rahmen der Entsprechenserklärung konterkariert. Um die ursprünglich angestrebte
Wie geht es eigentlich …
… der Aktienrechtsnovelle und der Aktionärsrechte-Richtlinie? Diese beliebten Fragen (hier und da) konnten bei einer Veranstaltung des Düsseldorfer Instituts für Unternehmensrecht über „Aktuelle Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht” etwas beantwortet werden.
Der vor fast fünf Jahren gestarteten Aktienrechtsnovelle geht es eher nicht gut. Sie wird wieder als Trägerobjekt für rechtspolitische Wünsche genutzt. In der vergangenen Wahlperiode war es die bindende HV-Entscheidung zur Vorstandsvergütung (gescheitert), in dieser Periode ist es die Regelung des Delisting. Vor zwei Monaten hieß es am Rande einer Anhörung im Rechtsausschuss, mit diesem Gegenstand (dazu Koch/Harnos NZG 2015, 729) wolle man die Novelle nicht befrachten. Nun also doch, denn die Rechtspolitiker seien dahinter her — oder doch wieder nicht? Eine Beratung im Rechtsausschuss ist …
WeiterlesenCorporate Governance 2.0.
Eine bedeutsame Veränderung spricht der BMJV-Staatssekretär bei seiner Rede auf der Corporate-Governance-Konferenz in Berlin an:
„Was wird nun in den nächsten 25 Jahren kommen? … Interessant sind die Überlegungen der EU-Kommission zur Ausweitung des Corporate Governance Gedankens von den klassischen Gesellschaftsorganen also Board und Hauptversammlung auf die Finanzintermediäre, Finanzdienstleister und sonstigen Hilfsorgane des Kapitalmarkts, wie z. B. Assetmanager, Proxy-Advisors usw.
Das trifft einen sehr wichtigen Punkt, denn wir sehen doch heute, dass die Hauptversammlung, so wie der Gesetzgeber des Aktiengesetzes ’37 und ’65 sie sich noch vorgestellt hatte, nicht mehr existiert. In der Hauptversammlung sitzen kaum noch Privataktionäre, die sich aufrecht und wacker zum Polizisten im Interesse ihrer Mitaktionäre machen und in der Versammlung oder am Buffet …
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