Eine bedeutsame Veränderung spricht der BMJV-Staatssekretär bei seiner Rede auf der Corporate-Governance-Konferenz in Berlin an:
„Was wird nun in den nächsten 25 Jahren kommen? … Interessant sind die Überlegungen der EU-Kommission zur Ausweitung des Corporate Governance Gedankens von den klassischen Gesellschaftsorganen also Board und Hauptversammlung auf die Finanzintermediäre, Finanzdienstleister und sonstigen Hilfsorgane des Kapitalmarkts, wie z. B. Assetmanager, Proxy-Advisors usw.
Das trifft einen sehr wichtigen Punkt, denn wir sehen doch heute, dass die Hauptversammlung, so wie der Gesetzgeber des Aktiengesetzes ’37 und ’65 sie sich noch vorgestellt hatte, nicht mehr existiert. In der Hauptversammlung sitzen kaum noch Privataktionäre, die sich aufrecht und wacker zum Polizisten im Interesse ihrer Mitaktionäre machen und in der Versammlung oder am Buffet über die Strategie des Unternehmens streiten. Sofern Kleinaktionäre anwesend sind, haben sie meist nur ein atomistisches Stimmrecht.
Tatsächlich sehen wir in den Hauptversammlungen heute Bankenvertreter, Agenten, Fondsmanager, die alle im Interesse dahinterstehender Anleger handeln. Dies könnte Anlass sein, in den nächsten Jahren eine deutliche Veränderung der Corporate Governance, insbesondere eine Ausweitung der Corporate Governance politisch zu begleiten.”
Die politische Begleitung … ein ganz neues Betätigungsfeld.