Studentische Rechtsberatung: ein neuer Trend

Seit weni­gen Jah­ren gibt es an man­chen Uni­ver­si­tä­ten eine Rechts­be­ra­tung durch Jura­stu­den­ten. Zwei Haupt­fra­gen drän­gen sich auf: dür­fen die das und haf­ten sie auch? Zunächst eine aktu­elle Bestands­auf­nahme. Zum Teil ist diese Bera­tung auf Spe­zi­al­ge­biete beschränkt (z.B. Hum­boldt Law Cli­nic in Ber­lin), zum Teil nur mit stu­den­ti­schen Ange­le­gen­hei­ten befasst (Han­no­ver). Ein neuer Trend geht aber dahin, alle Rechts­fel­der zu beackern (Düs­sel­dorf, Köln, Bie­le­feld, Jena). Selbst­ver­ständ­lich kann es dabei nicht um große Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen gehen. Die stu­den­ti­sche Rechts­be­ra­tung an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät befasst sich seit 2010 z.B. mit Fäl­len bis zu einem Wert von 700€; sie kom­mu­ni­ziert aus­schließ­lich über das Inter­net; bis­lang wur­den 67 Man­date bear­bei­tet. Eine als Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) orga­ni­sierte Initia­tive hat sich in Köln als Stu­dent Liti­ga­tors

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Gesellschaftsrecht 2012

Der Rück­blick auf das ver­gan­gene Jahr kann kurz aus­fal­len. Gesetz­ge­be­risch herrschte im Gesell­schafts­recht die von vie­len ersehnte Sen­de­pause. Auch die Recht­spre­chung des BGH war nicht mit den ganz gro­ßen Fäl­len befasst. Umso mehr inter­es­siert der Aus­blick in das Jahr 2012.

Hier ist die kurz vor Weih­nach­ten bescherte Akti­en­rechts­no­velle (RegE) zu erwäh­nen, die in die­sem Jahr in das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren geht. Bei nor­ma­lem Gang der Dinge sollte diese wenig Zünd­stoff bie­tende Reform bis zur Jah­res­mitte in Kraft sein. Die im Refe­ren­ten­ent­wurf durch­aus vor­han­de­nen Streit­punkte wur­den ent­fernt (öffent­li­che Auf­sichts­rats­sit­zun­gen bei gemischt­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men) oder ent­schärft (Total­un­ter­sa­gung der Inha­ber­ak­tie bei nicht­bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten). Die zahl­rei­chen Detail­re­ge­lun­gen zur Haupt­ver­samm­lung wer­den von der Pra­xis als Klar­stel­lun­gen dank­bar auf­ge­nom­men mit der Neben­wir­kung, dass der üppige Geset­zes­text aber­mals zunimmt. …

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