Das Quotengesetz lässt auf sich warten (Spekulationen darüber), und so vertreiben wir uns die Zeit mit der kleinen Aktienrechtsnovelle. Dazu haben die (wie es heißt) „interessierten Verbände” inzwischen Stellung genommen. Der Deutsche Richterbund empfiehlt, die Novelle aufzuschieben und mit der Umsetzung der (vorgeschlagenen) EU-Richtlinien zu verbinden sowie mit einer Revision des Beschlussmängelrechts. Die Gefahr von Redaktionsversehen, die in nicht unbeträchtlicher Zahl jetzt schon zu korrigieren sei, dürfte besonders hoch sein, wenn eine Vielzahl von Gesetzesänderungen innerhalb kurzer Zeit erfolgt. „Aktuelle Kommentarliteratur, die ein Versehen aufdeckt und korrigiert, ist bei neuerer Gesetzgebung vielfach entweder noch nicht vorhanden oder jedenfalls bei den Gerichten nicht greifbar.”
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) befasst sich mit der …
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