Die Volkswagen AG hat am 25.April gem. § 15 I 1 WpHG mitgeteilt: „Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, Professor Dr. Ferdinand K. Piëch, hat mit sofortiger Wirkung die Niederlegung des Vorsitzes und der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Volkswagen AG … erklärt. Ebenso hat Frau Ursula Piëch erklärt, alle Mandate im Volkswagen Konzern niederzulegen.”
Und was sagt die Satzung der Volkswagen AG dazu? Dort heißt es in § 11 I: „Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen.”
Dass der Vorsitzende des AR die Amtsniederlegung nicht sich selbst gegenüber erklären kann, versteht sich. In verständiger Auslegung wird man den stellvertretenden …
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