- Die kulinarische Hauptversammlung
- Kostenlose Hauptversammlungsverpflegung als verbotene Einlagenrückgewähr?
- Verpflegungsmängel und Beschlussanfechtung
- Verpflegungsaktionäre und Subtraktionsverfahren
Monat: Mai 2016
Wie geht es eigentlich der Aktionärsrechte-Richtlinie?
Die schnelle Antwort lautet: sehr gut, sie ist seit 2007 in Kraft und 2009 mit dem ARUG umgesetzt worden. Doch die Frage zielt heute auf die Erweiterung dieser Richtlinie „im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre” — so der Titel des Vorschlags der EU-Kommission vom April 2014. Das ist schon über zwei Jahre her. Das Europäische Parlament hat in der 1. Lesung im Juli 2015 erhebliche Änderungsvorstellungen geäußert; vor allem hat das EP einen neuen Artikel eingebaut über Offenlegungspflichten der Unternehmen zum Ergebnis vor Steuern aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (sog. Country-by-Country Reporting, CBCR). Das hat mit den Aktionärsrechten nichts zu tun, insofern ist diese Richtlinie ersichtlich die falsche Adresse. Aber politisch …
WeiterlesenVW- Dieselgate, die Entlastung und die Haftung
„Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat der Hauptversammlung die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder empfohlen. (…) Grundlage dieser Empfehlung sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen, Untersuchung der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik. Auf dieser Grundlage hat die Anwaltssozietät Gleiss Lutz eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen, die auch durch Prof. Wulf Goette (früherer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof) bestätigt worden ist. (…). Nach derzeitigem Kenntnisstand (sind) keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden …” . (Pressenachricht VW v. 11.5.2016)
„In einem Gastbeitrag in der FAZ <v. 4.5.2016> schreibt Rechtsprofessor Marcus Lutter, der Volkswagen-Konzern habe hohe …
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