Aktionärsverpflegung, Verpflegungsaktionäre und Aktienrecht“

In der Akti­en­ge­sell­schaft” (Nr. 10/2016) behan­deln Bayer/​Hoffmann einen ganz wich­ti­gen Gegen­stand:

  • Die kuli­na­ri­sche Hauptversammlung 
  • Kos­ten­lose Haupt­ver­samm­lungs­ver­pfle­gung als ver­bo­tene Einlagenrückgewähr? 
  • Ver­pfle­gungs­män­gel und Beschlussanfechtung 
  • Ver­pfle­gungs­ak­tio­näre und Subtraktionsverfahren
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Wie geht es eigentlich der Aktionärsrechte-Richtlinie?

Die schnelle Ant­wort lau­tet: sehr gut, sie ist seit 2007 in Kraft und 2009 mit dem ARUG umge­setzt wor­den. Doch die Frage zielt heute auf die Erwei­te­rung die­ser Richt­li­nie im Hin­blick auf die För­de­rung der lang­fris­ti­gen Ein­be­zie­hung der Aktio­näre” — so der Titel des Vor­schlags der EU-Kom­mis­sion vom April 2014. Das ist schon über zwei Jahre her. Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat in der 1. Lesung im Juli 2015 erheb­li­che Ände­rungs­vor­stel­lun­gen geäu­ßert; vor allem hat das EP einen neuen Arti­kel ein­ge­baut über Offen­le­gungs­pflich­ten der Unter­neh­men zum Ergeb­nis vor Steu­ern auf­ge­schlüs­selt nach Mit­glied­staa­ten (sog. Coun­try-by-Coun­try Repor­ting, CBCR). Das hat mit den Aktio­närs­rech­ten nichts zu tun, inso­fern ist diese Richt­li­nie ersicht­lich die fal­sche Adresse. Aber poli­tisch …

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VW- Dieselgate, die Entlastung und die Haftung

Der Auf­sichts­rat der Volks­wa­gen AG hat der Haupt­ver­samm­lung die Ent­las­tung der im Geschäfts­jahr 2015 amtie­ren­den Vor­stands­mit­glie­der emp­foh­len. (…) Grund­lage die­ser Emp­feh­lung sind die der­zeit vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen aus der umfas­sen­den, wenn­gleich noch nicht abge­schlos­se­nen, Unter­su­chung der US-ame­ri­ka­ni­schen Kanz­lei Jones Day zur Die­sel-The­ma­tik. Auf die­ser Grund­lage hat die Anwalts­so­zie­tät Gleiss Lutz eine umfas­sende recht­li­che Prü­fung vor­ge­nom­men, die auch durch Prof. Wulf Goe­tte (frü­he­rer Vor­sit­zen­der Rich­ter am Bun­des­ge­richts­hof) bestä­tigt wor­den ist. (…). Nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand (sind) keine ein­deu­ti­gen und schwer­wie­gen­den Pflicht­ver­let­zun­gen von aktu­el­len oder ehe­ma­li­gen Vor­stands­mit­glie­dern fest­ge­stellt wor­den …” . (Pres­se­nach­richt VW v. 11.5.2016)

In einem Gast­bei­trag in der FAZ <v. 4.5.2016> schreibt Rechts­pro­fes­sor Mar­cus Lut­ter, der Volks­wa­gen-Kon­zern habe hohe …

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