Transparenzregister: FAQ und Veranstaltung in Düsseldorf

Das Trans­pa­renz­re­gis­ter doku­men­tiert wirt­schaft­li­che Berech­tigte” an juris­ti­schen Per­so­nen und ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (idR > 25% Betei­li­gung). Ab dem 1. Okto­ber müs­sen ent­spre­chende Mit­tei­lun­gen an die­ses neue Regis­ter erfol­gen — es sei denn, aus ande­ren Regis­tern (ins­be­son­dere Han­dels­re­gis­ter) erge­ben sich die Daten bereits oder aus Mel­dun­gen bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten. Damit ist für die meis­ten Gesell­schaf­ten die Mit­tei­lungs­pflicht als erfüllt anzu­se­hen, aber es blei­ben genug Grenz- und Zwei­fels­fälle. Mit die­sen befasst sich eine Ver­an­stal­tung am 18.10.2017 an der Juris­ti­schen Fakul­tät in Düs­sel­dorf (18.15 Uhr im Geb. 24.91, Raum, 01.65). Es spre­chen RA Dr. Chris­tian Boch­mann (FGS) und Kai Osen­brück (Bun­des­an­zei­ger). 

Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt, das die Rechts- …

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Hätten Sie es gewusst? — Schwerpunktklausur im Aktienrecht

Diese Auf­gabe wurde im Sep­tem­ber an der Juris­ti­schen Fakul­tät in Düs­sel­dorf als Teil der Klau­sur im Schwer­punkt­be­reich Unter­neh­men und Märkte” gestellt:

I.

Der Fuß­ball­ver­ein Rhein­land e.V. ist stets nur im Mit­tel­feld der Liga ver­tre­ten. Als wesent­li­chen Grund macht der Vor­stand des Ver­eins das feh­lende Finanz­vo­lu­men aus. Um neue Inves­to­ren zu gewin­nen und in der Folge kräf­tig auf dem Spie­ler­trans­fer­markt zuzu­schla­gen, beschließt der Vor­stand die Grün­dung der Rhein­Ki­cker AG für den Profi-Spielbetrieb.

  1. Nach inten­si­ver Dis­kus­sion, in wel­che sich neben dem Inves­tor I auch die Fan­gruppe Ultras“ ein­schal­tet, die nach der Grün­dung eben­falls Aktien erwer­ben will, wird unter ande­rem fol­gende Klau­sel für die Sat­zung der AG ent­wor­fen:

    § 7 Aufsichtsrat
    (1) Der Auf­sichts­rat besteht aus sie­ben Mit­glie­dern.

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Haftungsfragen in der Blockchain: The Distributed Liability of Distributed Ledgers”

Bei einer Block­chain wer­den Daten auf ver­schie­dene Ser­ver über­tra­gen (dis­tri­bu­ted led­gers) und dort in einer spe­zi­fi­schen Rei­hen­folge gespei­chert. Dies schützt vor Mani­pu­la­tion, denn es müss­ten zahl­rei­che Ser­ver gleich­zei­tig gehackt wer­den. Die (bis­lang gezeigte) Zuver­läs­sig­keit die­ser Tech­no­lo­gie ermög­licht Anwen­dun­gen im Unter­neh­mens- und Finanz­markt­be­reich. Die gespei­cherte Posi­tion kann als Wäh­rungs­ein­heit die­nen (Bit­coin) oder als Mit­glieds­aus­weis (Token). Mit der Ver­tei­lung der Daten­blö­cke auf Viele im Netz ent­fällt die Zustän­dig­keit einer ein­zi­gen Stelle (Zen­tral­bank, Zen­tral­ver­wah­rer); auch Inter­me­diäre (z.B. Bank) sind ver­zicht­bar, wenn die Betei­lig­ten durch die Vali­die­rung der Daten­blö­cke für hin­rei­chende Trans­ak­ti­ons­si­cher­heit sor­gen. Doch nicht nur die große anonyme Block­chain, wie man sie von den Digi­tal­wäh­run­gen kennt, son­dern auch Anwen­dun­gen unter Betei­li­gung weni­ger Unter­neh­men sind denk­bar – und …

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Festschrift für Claus-Wilhelm Canaris zum 80. Geburtstag

Die soeben erschie­nene 2. Fest­schrift für Cana­ris ist mit Pri­vat­rechts­dog­ma­tik im 21. Jahr­hun­dert” beti­telt. Rund 60 hoch­re­nom­mierte Zivil­rechts­leh­rer aus dem In- und Aus­land wür­di­gen den Jubi­lar daher durch grund­le­gende, aktu­elle Bei­träge zur Zivil­rechts­dog­ma­tik”, heißt es in der Ankün­di­gung. Ob aktu­ell” und grund­le­gend” zusam­men­pas­sen, sei dahin­ge­stellt. Jeden­falls fin­det der mit dem Unter­neh­mens­recht Befasste einige Auf­sätze, die sein Inter­esse wecken (s. Inhalts­ver­zeich­nis). Voran steht der Bei­trag von Mathias Haber­sack über Pri­vat­rechts­dog­ma­tik und Gesell­schafts­recht”, der eine Summe der Rechts­ent­wick­lung seit etwa 40 Jah­ren zieht, die von rich­ter­li­cher Rechts­fort­bil­dung im leb­haf­ten Dia­log mit der Rechts­wis­sen­schaft geprägt war sowie einem akti­ven natio­na­len und euro­päi­schen Gesetzgeber.

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