Wie geht es eigentlich … der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?

Gut. Vor fast zehn Jah­ren (zum 1.11.2008) gesetz­lich ein­ge­führt (§ 5a GmbHG), hat die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) eine steile Kar­riere hin­ge­legt. Am Jah­res­an­fang 2018 gibt es mitt­ler­weile 150 450 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (Quelle: Unter­neh­mens­re­gis­ter). Befürch­tet wurde eine große Plei­te­welle ange­sichts des gerin­gen Stamm­ka­pi­tals. Sie ist aus­ge­blie­ben. Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt weist eine Quote von ca. 2% der UG (haf­tungs­be­schränkt) aus, die in die Insol­venz gehen (jeweils für die Jahre 2013 – 2017), davon die Hälfte mas­se­los. Bei der GmbH sind es aller­dings nur ca. 0,7%, davon ein Drit­tel masselos.

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