Identifikation und Information der Aktionäre via Blockchain

Die neue Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie will die Iden­ti­fi­zie­rung der Aktio­näre ermög­li­chen und die Kom­mu­ni­ka­tion mit ihnen ver­bes­sern. Doch wie erreicht man sie? Die Richt­li­nie sagt, indem man über die Inter­me­diäre“ geht. Die sol­len mit­tei­len, wer als Aktio­när im Depot gebucht ist und ihm die Nach­rich­ten der Gesell­schaft über­brin­gen. Prak­tisch immer gibt es bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten eine Kette von Inter­me­diä­ren, begin­nend beim Zen­tral­ver­wah­rer und über Zwi­schen­stu­fen bis hin zum letz­ten Inter­me­diär, i.d.R. eine Bank. Diese Kette kann man rauf und run­ter nut­zen für Iden­ti­fi­ka­tion und Infor­ma­tion. Aber das ist bloß in der Theo­rie so ein­fach. Zunächst muss die recht­li­che Ver­wahr­kette zu einer wirk­li­chen gemacht wer­den, indem die Soft­ware­sys­teme der Inter­me­diäre ent­spre­chend ver­knüpft wer­den. Wenn man hört, dass schon in einem Bank­haus …

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Initial Coin Offering — Veranstaltung in Düsseldorf am 15.3.2018

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht kün­digt für den 15.03.2018, 18.15 Uhr eine wei­tere Ver­an­stal­tung aus der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht an:

Initial Coin Offe­ring — das neue Neuland”

Block­chain und Dis­tri­bu­ted Led­gers sind das tech­ni­sche Fun­da­ment digi­ta­ler Wäh­run­gen wie Bit­coin und Ether, aber auch einer neuen Finan­zie­rungs­me­thode, die sog. Initial Coin Offe­rings. Es wer­den die tech­ni­schen und tat­säch­li­chen Hin­ter­gründe erläu­tert und sodann die damit ver­bun­de­nen Fra­gen des Gesell­schafts- und Finanz­markt­rechts dis­ku­tiert, z.B. in wel­chen pri­vat­recht­li­chen Bezie­hun­gen die Par­ti­zi­pan­ten einer Block­chain ste­hen und wel­che finanz­markt­recht­li­chen Vor­schrif­ten bei dem öffent­li­chen Ange­bot von digi­ta­len coins” oder tokens” zu beach­ten sind.

Es refe­rie­ren:

  • Prof. Dr. Dirk Zetz­sche LL.M. (Uni­ver­sity of Toronto), Uni­ver­si­tät Luxem­burg und Direk­tor
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