Die neue Aktionärsrechte-Richtlinie will die Identifizierung der Aktionäre ermöglichen und die Kommunikation mit ihnen verbessern. Doch wie erreicht man sie? Die Richtlinie sagt, indem man über die „Intermediäre“ geht. Die sollen mitteilen, wer als Aktionär im Depot gebucht ist und ihm die Nachrichten der Gesellschaft überbringen. Praktisch immer gibt es bei börsennotierten Gesellschaften eine Kette von Intermediären, beginnend beim Zentralverwahrer und über Zwischenstufen bis hin zum letzten Intermediär, i.d.R. eine Bank. Diese Kette kann man rauf und runter nutzen für Identifikation und Information. Aber das ist bloß in der Theorie so einfach. Zunächst muss die rechtliche Verwahrkette zu einer wirklichen gemacht werden, indem die Softwaresysteme der Intermediäre entsprechend verknüpft werden. Wenn man hört, dass schon in einem Bankhaus …
WeiterlesenMonat: März 2018
Christian Kersting bleibt an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf.
Initial Coin Offering — Veranstaltung in Düsseldorf am 15.3.2018
Das Institut für Unternehmensrecht kündigt für den 15.03.2018, 18.15 Uhr eine weitere Veranstaltung aus der Reihe Forum Unternehmensrecht an:
„Initial Coin Offering — das neue Neuland”
Blockchain und Distributed Ledgers sind das technische Fundament digitaler Währungen wie Bitcoin und Ether, aber auch einer neuen Finanzierungsmethode, die sog. Initial Coin Offerings. Es werden die technischen und tatsächlichen Hintergründe erläutert und sodann die damit verbundenen Fragen des Gesellschafts- und Finanzmarktrechts diskutiert, z.B. in welchen privatrechtlichen Beziehungen die Partizipanten einer Blockchain stehen und welche finanzmarktrechtlichen Vorschriften bei dem öffentlichen Angebot von digitalen „coins” oder „tokens” zu beachten sind.
Es referieren:
- Prof. Dr. Dirk Zetzsche LL.M. (University of Toronto), Universität Luxemburg und Direktor