Identifikation und Information der Aktionäre via Blockchain

Die neue Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie will die Iden­ti­fi­zie­rung der Aktio­näre ermög­li­chen und die Kom­mu­ni­ka­tion mit ihnen ver­bes­sern. Doch wie erreicht man sie? Die Richt­li­nie sagt, indem man über die Inter­me­diäre“ geht. Die sol­len mit­tei­len, wer als Aktio­när im Depot gebucht ist und ihm die Nach­rich­ten der Gesell­schaft über­brin­gen. Prak­tisch immer gibt es bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten eine Kette von Inter­me­diä­ren, begin­nend beim Zen­tral­ver­wah­rer und über Zwi­schen­stu­fen bis hin zum letz­ten Inter­me­diär, i.d.R. eine Bank. Diese Kette kann man rauf und run­ter nut­zen für Iden­ti­fi­ka­tion und Infor­ma­tion. Aber das ist bloß in der Theo­rie so ein­fach. Zunächst muss die recht­li­che Ver­wahr­kette zu einer wirk­li­chen gemacht wer­den, indem die Soft­ware­sys­teme der Inter­me­diäre ent­spre­chend ver­knüpft wer­den. Wenn man hört, dass schon in einem Bank­haus diverse Sys­teme neben­ein­an­der wer­keln, dann wird deut­lich, dass es Groß­in­ves­ti­tio­nen erfor­dert, um alle Ban­ken in der EU zu ver­net­zen. Auch die Hand­ha­bung die­ser hier­ar­chi­schen Kette sei­tens der Gesell­schaft dürfte bei vie­len Zwi­schen­glie­dern alles andere als ein­fach werden.

Doch ist diese ver­ti­kale Kette, die von der Richt­li­nie so umfäng­lich ange­spro­chen wird, über­haupt der moderne Ansatz? Wie wäre es mit einer ganz ande­ren Kette, flach, dezen­tral – eine Block­chain

Wenn alle Inter­me­diäre, die Aktien der Gesell­schaft für Aktio­näre ver­wah­ren (Letzt-IM), sich in einer Block­chain unter Betei­li­gung der Gesell­schaft zusam­men­schlie­ßen, braucht man die Zwi­schen-IM nicht mit Anfra­gen in beide Rich­tun­gen zu behel­li­gen. Die Gesell­schaft kann sich unmit­tel­bar an die in der Block­chain ver­merk­ten Ver­wah­rer wen­den und über­springt so alle Zwi­schen­stu­fen. Wei­ter­ge­dacht ist auch eine ver­schlüs­selte Spei­che­rung der Aktio­näre denk­bar, zu wel­cher nur die Gesell­schaft einen lesen­den und der jeweils betrof­fene Ver­wah­rer einen schreib­be­rech­tig­ten Schlüs­sel besitzt. Dann sind die Daten ohne kon­krete Anfrage unmit­tel­bar für die Gesell­schaft über die Block­chain abruf­bar. Als Zwi­schen­lö­sung kann man auch an eine pseud­ony­mi­sierte Kom­mu­ni­ka­tion in beide Rich­tun­gen über diese Block­chain den­ken, bei wel­cher der End­kunde mit einem für die Kon­kur­renz nicht iden­ti­fi­zier­ba­ren Schlüs­sel unmit­tel­bar durch die Gesell­schaft erreich­bar ist und sich die­ser gegen­über iden­ti­fi­zie­ren kann – wie es heute schon bei jedem Web­mail-Anbie­ter (hot­mail, gmx, etc.) der Fall ist. Wird ein Akti­en­de­pot zwi­schen ver­schie­de­nen Inter­me­diä­ren umge­schich­tet, wer­den schlicht neue Blö­cke ergänzt; die Zusam­men­schau ergibt jeder­zeit die aktu­elle Ver­tei­lung der Aktien. Da diese Block­chain als geschlos­sene unter ver­trau­ens­wür­di­gen Anbie­tern (Gesell­schaft, Depot­ban­ken) geführt würde, wäre der tech­ni­sche Veri­fi­ka­ti­ons­auf­wand mini­mal. Tech­nisch ist frei­lich zu gewähr­leis­ten, dass Aktio­närs­da­ten, sofern auch diese in der Block­chain ver­wal­tet wer­den, nur der Gesell­schaft, nicht aber den ande­ren Letzt-IM bekannt wer­den. Denn keine Bank will, dass die Kon­kur­renz ihre Depot­kun­den iden­ti­fi­zie­ren kann; auch sonst droht man­gels ent­spre­chen­der Ermäch­ti­gung daten­schutz­recht­li­cher Unge­mach. Die schlanke Alter­na­tive wäre, nur ein­zelne Stu­fen zu über­sprin­gen, auf den letz­ten Ebe­nen (Letzt­in­ter­me­diär zu Kunde) aber doch wie­der auf eine ver­ti­kale Kette zurück­zu­grei­fen. So hält man sich auch einen Weg zur Behand­lung von Ban­ken aus Dritt­staa­ten offen, wel­che sich an der Block­chain nicht betei­li­gen wol­len – dort wäre nur der letzte deut­sche Inter­me­diär in der Kette verzeichnet.

Nun kann man fra­gen, wieso die Letzt-IM und die Gesell­schaf­ten sich so in Block­chains zusam­men­fin­den sol­len. Die Ant­wort lau­tet: wegen der dras­tisch nied­ri­ge­ren Kos­ten und der ein­fa­chen Hand­ha­bung. Ob ein zen­tra­les oder ein dezen­tra­les Sys­tem bevor­zugt wird, sollte der Pra­xis über­las­sen blei­ben. Die Umset­zung der RL sollte diese Optio­nen ermöglichen.

Danke an Prof. Dr. Michael Beurs­kens (Pas­sau) für die Unterstützung!

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