Das Gutachten von Jens Koch zum 72. Deutschen Juristentag 2018 liegt jetzt vor.
Für das Aktienrecht empfiehlt er:
„1. Die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse sollte nicht alternativlos zur Kassation des Beschlusses führen.
2. Ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen die Kassation soll eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im weiteren Sinne sein.
3. Maßgeblich für die Verhältnismäßigkeitsbeurteilung ist vornehmlich ein beschlussbezogener Filter in dem Sinne, dass die Vor- und Nachteile der Kassation im Lichte der Schwere des Verstoßes gegeneinander abgewogen werden.
4. Es sollte auch einem unternehmerisch beteiligten Aktionär versagt sein, unter Berufung auf Bagatellfehler die Kassation herbeizuführen.
5. Der beschlussbezogene Filter bedarf einer klägerbezogenen Ergänzung.
6. Der klägerbezogene Filter sollte (alternativ) formuliert werden als:
a) individuelle Nachteilsabwägung (derzeitige Gestaltung)
b) Kassationsquorum (empfohlene Gestaltung)…