Eine Notiz wert, was am 3. Februar auf der virtuellen HV (vHV) der Siemens AG mit einfacher Mehrheit votiert, aber wegen des Nichterreichens der qualifizierten Mehrheit letztlich abgelehnt wurde. Der Verein der Belegschaftsaktionäre hat eine Satzungsänderung beantragt, dass Aktionäre während der vHV Fragen stellen können. Nach der COVID19-Gesetzeslage kann der Vorstand das Fragerecht auf einen Tag vor der vHV beschränken.
Der Antrag fand eine Zustimmung von 57,83 %. Und das waren natürlich nicht nur die Stimmen des Aktionärsvereins, sondern es haben auch viele andere Aktionäre dafür gestimmt. Wie man hört, etliche institutionelle Anleger auf Anraten der professionellen Stimmrechtsberater. Die Satzungsänderung kam zwar nicht zustande, aber das Signal ist deutlich, das dieser Vorgang sendet.…
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