Wie geht es weiter mit den Hauptversammlungen 2022? Das COVID-Maßnahmengesetz („virtuelle HV“) ist auf das Jahresende 2021 beschränkt. Eine Verlängerung durch Rechtsverordnung kommt nicht in Betracht, nur der Bundestag könnte die Geltung per Gesetz auf das nächste Jahr ausdehnen.
Update: Wie man hört soll das am 7.9.2021 in der letzten BT-Sitzung beschlossen werden: Verlängerung bis zum 31.8.2022.
Es ist Bundestagswahl und danach Regierungsbildung, und daher fraglich, ob diese Angelegenheit gleich auf der Agenda des neuen Parlaments steht. Eine Initiative „hinter den Kulissen“, das Aktiengesetz auf die Schnelle zu reformieren, ist erwartbar gescheitert. Also wie geht es weiter?
Ab dem 1.1.2022 gilt (vorbehaltlich einer Verlängerung, s.o.)…
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