Gesellschaftsrecht im Koalitionsvertrag 2021

Wir schaf­fen die Vor­aus­set­zun­gen für flä­chen­de­ckende One Stop Shops“, also Anlauf­stel­len für Grün­dungs­be­ra­tung, ‑för­de­rung und ‑anmel­dung. Ziel ist es, Unter­neh­mens­grün­dun­gen inner­halb von 24 Stun­den zu ermög­li­chen. (S. 30)

Für Unter­neh­men mit gebun­de­nem Ver­mö­gen wol­len wir eine neue geeig­nete Rechts­grund­lage schaf­fen, die Steu­er­spar­kon­struk­tio­nen aus­schließt. (S. 30).

Die Bun­des­re­gie­rung wird sich dafür ein­set­zen, dass die Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung wei­ter­ent­wi­ckelt wird, sodass es nicht mehr zur voll­stän­di­gen Mit­be­stim­mungs­ver­mei­dung beim Zuwachs von SE-Gesell­schaf­ten kom­men kann (Ein­frier­ef­fekt). Wir wer­den die Kon­zern­zu­rech­nung aus dem Mit­be­stim­mungs­ge­setz auf das Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz
über­tra­gen, sofern fak­tisch eine echte Beherr­schung vorliegt.

Wir erleich­tern die Grün­dung von Gesell­schaf­ten, indem wir die Digi­ta­li­sie­rung des Gesell­schafts­rechts vor­an­trei­ben und Beur­kun­dun­gen per Video­kom­mu­ni­ka­tion auch bei Grün­dun­gen mit Sach­ein­lage und wei­te­ren Beschlüs­sen erlau­ben. …

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Veranstaltung zum MoPeG –> verschoben in das Frühjahr 2022

Die unten ange­kün­digte Ver­an­stal­tung muss lei­der aus den bekann­ten Grün­den abge­sagt wer­den.

Bis zum 1.1.2024 sind es zwar über zwei Jahre, doch die sind auch bald um — und dann muss das neue Recht der Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ange­wandt wer­den (in Stu­dium, Examen und vor allem in der Pra­xis). Vor­be­rei­tung hilft. Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht lädt ein zu einer offe­nen Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung am 25.11.2021, 18 Uhr an die Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf. ‑Es refe­rie­ren Prof. Dr. Bar­bara Gru­ne­wald, Prof. Dr. Die­ter Leu­e­ring und Prof. Dr. Ulrich Prinz. -> Hier die Details. Um Anmel­dung wird gebe­ten –> hier.…

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