Die FAZ berichtet, Globalwafers (Taiwan) habe der Bundesregierung eine die Möglichkeit einer „goldenen Aktie“ angeboten, um deren außenwirtschaftsrechtliche Bedenken bei der geplanten Übernahme der Siltronic AG auszuräumen. „Mit einer goldenen Aktie erhielte die Bundesregierung besondere Stimmrechte” (so die FAZ). Das Bundeswirtschaftsministerium prüfe.
Die Prüfung wird rasch ergeben, dass eine solche „goldene Aktie” hierzulande nicht möglich ist. „Mehrstimmrechte sind unzulässig”. So dekretiert es (seit 1998) kurz und knapp § 12 Abs. 2 AktG. Ein „Veto-Stimmrecht”, das der Aktie die Möglichkeit verschaffen soll, Beschlüsse zu blockieren, scheitert an § 23 Abs. 5 AktG. Als einziges Privileg bliebe das Entsendungsrecht zum Aufsichtsrat, das bestimmten Aktionären (also ggf. der Bundesrepublik Deutschland) …
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