Zukunftsfinanzierungsgesetz”

Kann man die Zukunft finan­zie­ren? Per Gesetz wohl schon, es soll bald ein Zukunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz“ geben, so eine gemein­same Erklä­rung von BMJ und BMF. Darin wer­den kapi­tal­markt­recht­li­che und gesell­schafts­recht­li­che Maß­nah­men ange­kün­digt. Zu Letzterem:

  • Wir wer­den daher die Mög­lich­keit zur Emis­sion elek­tro­ni­scher Wert­pa­piere auch auf Aktien ausweiten.“
  • (Wir wol­len) Kapi­tal­erhö­hun­gen erleich­tern, indem wir Gestal­tungs­spiel­räume erwei­tern … Dabei haben wir ins­be­son­dere die Vor­ga­ben zum Aus­ga­be­be­trag bei Kapi­tal­erhö­hun­gen sowie Erleich­te­run­gen zum Bezugs­rechts­aus­schluss und beim Beding­ten Kapi­tal in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen im Blick.”
  • (Wir wol­len) Wachs­tums­un­ter­neh­men und Start-ups eine fle­xi­blere Gestal­tung ermög­li­chen, indem wir Mehr­stimm­rechts­ak­tien (dual class shares) zulas­sen und dabei zugleich den Schutz der Inves­to­ren gewähr­leis­ten. So besei­ti­gen wir für die Grün­de­rin­nen und Grün­der ein mög­li­ches Hin­der­nis für den Börsengang.“
Weiterlesen