Kann man die Zukunft finanzieren? Per Gesetz wohl schon, es soll bald ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ geben, so eine gemeinsame Erklärung von BMJ und BMF. Darin werden kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen angekündigt. Zu Letzterem:
- „Wir werden daher die Möglichkeit zur Emission elektronischer Wertpapiere auch auf Aktien ausweiten.“
- (Wir wollen) „Kapitalerhöhungen erleichtern, indem wir Gestaltungsspielräume erweitern … Dabei haben wir insbesondere die Vorgaben zum Ausgabebetrag bei Kapitalerhöhungen sowie Erleichterungen zum Bezugsrechtsausschluss und beim Bedingten Kapital in bestimmten Konstellationen im Blick.”
- (Wir wollen) „Wachstumsunternehmen und Start-ups eine flexiblere Gestaltung ermöglichen, indem wir Mehrstimmrechtsaktien (dual class shares) zulassen und dabei zugleich den Schutz der Investoren gewährleisten. So beseitigen wir für die Gründerinnen und Gründer ein mögliches Hindernis für den Börsengang.“