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Bei einer AG herrscht Streit. Aus den Reihen mancher Aktionäre wird eine andere Geschäftspolitik verlangt. Insbesondere das Vorstandsmitglied V ist in die Kritik geraten. Der mit 1% am Grundkapital beteiligte Namensaktionär A fragt, „was man tun kann”. Beraten Sie den A. Gehen Sie in Ihrer Stellungnahme insbesondere auf folgende Punkte ein:
Wie kann A nach dem AktG andere Aktionäre über seine Position informieren? Hat er Einblick in das Aktienregister?
Angenommen, es finden sich genügend Mitstreiter: Könnten sie eine außerordentliche Hauptversammlung (HV) bewirken und ggf. wie?
Angenommen, es kommt zu einer HV: Kann A verlangen, dass eine Bild- und Tonübertragung erfolgt, damit alle Aktionäre sich informieren können?
Könnte auf dieser HV ein Beschlussvorschlag der Aktionäre lauten, dass der Geschäftsbereich X aufzugeben sei?
Wäre es möglich, auf der Versammlung den V abzuberufen oder ihm wenigstens das Misstrauen auszusprechen?
Ist A in der Lage, Ersatzansprüche der AG gegen V im eigenen Namen geltend zu machen und ggf. wie?
Könnte sich V verteidigen, er habe sich gut informiert und eben ein Geschäft riskiert, was leider mit Verlust fehlgeschlagen ist?
- Der Aufsichtsrat hat die Bestellung des V zum Vorstandsmitglied widerrufen, da dieser „unbeliebt” sei.
a) Diese Änderung wird ordnungsgemäß zum Handelsregister angemeldet. Der Registerrichter will nicht eintragen, da ein „wichtiger Grund” nicht vorliege und V dagegen klage, weshalb erst der Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten sei. Zu Recht?
b) V ist wirksam aus dem Vorstand ausgeschieden. Er verklagt danach die AG auf Restzahlung seiner Vergütung. Wer vertritt die Gesellschaft in diesem Rechtsstreit? - Das Bezugsrecht wird zuweilen als „mitgliedschaftliches Grundrecht” angesehen. Warum? Inwiefern ist ein Ausschluss durch Beschluss der HV möglich? Europarechtlicher Hintergrund?
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(In einem zweiten Teil wurde ein Fall zum internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht gestellt)
Hallo! Ich bin Studentin und habe Schwerpunkt Unternehmensrecht und schreibe in zwei Wochen die Klausur.
Wäre es möglich, dass ich zu dem oben genannten Sachverhalt mit den Fragen eine Lösung von Ihnen bekomme? Das würde mir total helfen!!!!!