Die Bundeskanzlerin: „Wir haben heute im Kabinett darüber gesprochen, dass es in Deutschland sehr wohl rechtliche Grundlagen gibt, um Manager und Aufsichtsräte in die Haftung zu nehmen. Wir stellen allerdings fest, dass diese gesetzlichen Regelungen so gut wie nicht genutzt werden. Ich glaube, wir alle sollten darauf schauen, wie wir es dazu bringen können, dass sie besser genutzt werden, oder wie wir Gesetze so ändern, dass sie genutzt werden. Auch das halte ich für absolut zwingend.”
Die Vorschläge: Angesichts der Bankenkrise erwägt die Union, die Bestimmungen für die Haftung von Managern zu verschärfen. Ein entsprechendes Gesetz könne festlegen, dass keine Abfindung und keine Vergütung bis zum Beginn des Rentenalters mit 65 gezahlt würden, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt. Eine weitere Möglichkeit sei, dass Vorstände bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln bereits erhaltene Boni zurückzahlen müssten.
Das Buch zum Thema: „Haftung von Organmitgliedern ein bedeutsames Thema. Scharfe Haftungsnormen fanden sich schon immer im AktG, GmbHG oder im GenG. Ständig ausgeweitet werden aber die Pflichten der Organmitglieder mit der Folge, dass Pflichtverletzungen heute sehr viel leichter möglich sind und zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sind durch eine Fülle kaum mehr überschaubarer Normen in Spezialgesetzen in die Pflicht genommen — Normen, die vom Kartellrecht und Umweltrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Steuer- und Sozialrecht reichen. Darüber hinaus ergeben sich insbesondere bei Aktiengesellschaften für Vorstände und Aufsichtsräte neue kapitalmarktrechtliche Gefahrenfelder, überwiegend im Bereich der sog. Organaußenhaftung.”
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