Das BMJ und das BMF haben heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der sich der „Krisenbewältigung bei systemrelevanten Kreditinstituten” widmet. Artikel 1 des Entwurfes schlägt zuerst ein Sanierungs- dann ein Reorganisationsplanverfahren vor, das eine private Verhandlungslösung (ähnlich dem Insolvenzplanverfahren) regelt. Wenn das nicht fruchtet, wird in Art. 2 ein aufsichtsrechtliches Verfahren (BMJ: „Good Bank”-Modell) vorgesehen. Die BAFin kann systemrelevante Unternehmensteile auf eine andere Gesellschaft, eine sog. „Good Bank”, übertragen. — Hier PDF des Diskussionsentwurfs.
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