Erstmals im Jahr 2010 haben börsennotierten Gesellschaften über das „System zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern” (§ 120 Abs. 4 AktG) beschließen lassen. 27 der DAX30-Gesellschaften hatten den Gegenstand auf der Tagesordnung. In einem Fall wurde das Vergütungssystem abgelehnt, in zwei Fällen mit nur eher knapper Mehrheit gebilligt. Darüber berichten v. Falkenhausen/Kocher in Heft 17/2010 der „Aktiengesellschaft” (s. nachfolgende Übersichten DAX30 und M‑DAX). Die Autoren nehmen Stellung zu etlichen rechtlichen Fragen (Beschlussgegenstand, Vorschlagsrecht, Minderheitsverlangen, Informationspflichten, Teilbilligung, Aufsichtsratshaftung, Anfechtung) und schließen: „Rechtlich ist das Vergütungsvotum wenig bedeutsam: Es ist weder vorgeschrieben, noch ist es bindend oder gerichtlich nachprüfbar. Allenfalls hat es die Aufmerksamkeit für das Thema Vorstandsvergütung erhöht und einen gewissen Druck auf Aufsichtsräte erzeugt, sich mit dem Thema vertieft auseinanderzusetzen. … Der interne und externe Aufwand, den viele Gesellschaften in dieser Hauptversammlungssaison für das Vergütungsvotum betrieben haben, scheint in keinem angemessenen Verhältnis zu seiner Bedeutung zu stehen.”
Schreiben Sie einen Kommentar