Die RICHTLINIE 2007/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften ist am 14.7.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden (L 184/17). Sie ist bis zum 3.8.2009 von den Mitgliedstaaten umzusetzen.
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