Das gilt neuerdings auch für Unternehmensübernahmen. Die EU-Kommission hat für die Mitgliedsstaaten ein Formular entwickelt, worin diese die Transaktionen detailliert zu beschreiben haben. Das Ganze dient der Evaluation der Übernahmerichtlinie…
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Daten zur Offenlegung der Unterlagen der Rechnungslegung
Interessante Zahlen veröffentlicht die Bundesregierung (BT-Drucks. 16/11335) in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen: Evaluierung der neuen Offenlegungspflichten nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister.
Im Durchschnitt verzeichnet der elektronische Bundesanzeiger derzeit (November 2008) täglich rund 70.000 Abfragen, die sich fast ausschließlich auf Unternehmensdaten beziehen (davon 60 000 auf Rechnungslegungs-Unterlagen).
Kosten der Offenlegung (Rechnungslegung) betragen für kleine Kapitalgesellschaften im Einreichungsformat XML: 40,00 EUR, wovon 35,00 EUR auf den elektronischen Bundesanzeiger und 5,00 EUR auf das Unternehmensregister entfallen. (Früher, also vor 2007: 53 €).
Bis einschließlich 30. November 2008 sind insgesamt rund 870.000 Unternehmen ihren …
Weiterlesen„Cartesio“: keine freie Sitzverlegung (update)
„Die Art. 43 EG und 48 EG sind beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft als Gesellschaft des nationalen Rechts des Mitgliedstaats, nach dessen Recht sie gegründet wurde, zu behalten.” Leitsatz 4
So entschied der EuGH am 16.12.2008 in der Rechtssache „Cartesio” – die Erwartung war anders. Cartesio wurde 2004 als Kommanditgesellschaft ungarischen Rechts gegründet. 2005 stellte sie beim ungarischen Handelsregistergericht den Antrag, die „Verlegung ihres Sitzes” nach Gallarate (Italien) zu bestätigen und die Sitzangabe im Handelsregister zu …
WeiterlesenBilMoG: Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hört heute 11 Sachverständige zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts an. Als Rechtswissenschaftler ist Prof. Dr. Hennrichs (Köln) geladen; für den Deutschen Anwaltverein spricht Prof. Dr. Hoffmann-Becking. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich hier.…
WeiterlesenNeue Beiträge online (CBC-Arbeitspapiere via SSRN)
Das hiesige Institut für Unternehmensrecht publiziert seit ca. 3 Jahren rechtswissenschaftliche Aufsätze via SSRN (Reihe CBC-RPS). Soeben sind zwei weitere Beiträge erschienen:
- Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M (Düsseldorf) zur verdeckten Sacheinlage nach MoMiG (Referat auf der Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung im November 2008)
- Prof. Dr. Ulrich Noack (Düsseldorf) zur Zukunft der Aktie aus rechtlicher Sicht (Referat auf der DAI-Tagung Ökonomie der Aktie im Oktober 2008)
(Publikationsanfragen bitte an iur@uni-duesseldorf.de).…
WeiterlesenDas Jahressteuergesetz 2009 und die „Börsenpflichtblätter“
… sollten eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Aber an versteckter Stelle des Gesetzentwurfs (hier in der Fassung durch den Finanzausschuss) findet sich ein Art. 35, der zu § 46 Abs. 4 WpHG bestimmt: die Angabe „bis zum 31.Dezember 2008” wird durch die Angabe „bis zum 31. Dezember 2010″ ersetzt. Das bedeutet im Klartext: börsennotierte Gesellschaften haben weitere zwei Jahre die Einberufung ihrer Hauptversammlung sowohl im elektronischen Bundesanzeiger (§§ 30b I WpHG; §§ 121 III 1, 25 AktG) und zusätzlich „auch in einem Börsenpflichtblatt vorzunehmen” (§ 46 IV WpHG). – Vielen Dank an einen aufmerksamen Justitiar für den Hinweis.
Eine Begründung für diese Verlängerung wird nicht …
WeiterlesenPerspektive Wirtschaftskanzlei – aber bitte ohne Uni-Schwerpunkt Wirtschaftsrecht?
Eine Agentur lädt ein: „Wirtschaftskanzlei M&A — Special 2009 — e‑fellows.net Perspektive Wirtschaftskanzlei: M&A … Am 6. und 7. März 2009 dreht sich für hervorragende Nachwuchsjuristen alles um Mergers and Acquisitions … Für wen? Erstes Staatsexamen oder abgeschlossener staatlicher Teil der Ersten Juristischen Prüfung (jeweils mindestens 9 Punkte).”
Wissen eigentlich die „Vertreter von neun renommierten Kanzleien”, was ihre Agentur da anrichtet? Dass der universitäre Schwerpunktbereich (u.a. „Wirtschaftsrecht/Gesellschaftsrecht/Unternehmen und Märkte”), der zu einem Drittel die Juristische Prüfung ausmacht, gar keine Rolle spielen soll? Man fragt sich, wozu die „neun Kanzleien mit Weltruf” (Clifford Chance, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller, Allen & Overy, Debevoise & Plimpton, Milbank, …
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