Die nur noch aus dem Vorsitzenden Kurt Biedenkopf und zwei „Wissenschaftlern” (ein Soziologe und ein ehemaliger Gerichtspräsident) bestehende Kommission hat gestern den Bericht an die Bundeskanzlerin erstattet. Danach soll es nur kleinere Änderungen geben, und zwar diese (Quelle: FAZ.net):
- Ausländische Belegschaften: Arbeitnehmer in ausländischen Tochtergesellschaften sollen in den Aufsichtsrat gewählt werden dürfen.
- Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Hierüber und über das Mitbestimmungsstatut sollen die Beteiligten verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, gilt das bestehende Recht.
- Wahl: Sie soll vereinfacht werden, indem die Arbeitnehmervertreter in einer Versammlung von Betriebsrats- und Ausschußmitgliedern gewählt werden.
- Zustimmungsbedürftige Geschäfte: Arbeitnehmer und Anteilseigner sollen einen Katalog festlegen und Zustimmungsvorbehalte ausweiten dürfen.
- Ausweitung: Auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie Kapitalgesellschaften & Co. KG sollen künftig vom Mitbestimmungsgesetz erfaßt werden.
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