Das Bundesjustizministerium plant für die nächste Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zum Genossenschaftsrecht, wonach kleine Genossenschaften von der Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft in Prüfungsverbände gänzlich befreit sind. Dies soll bei kleinen Unternehmen die finanziellen Nachteile der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen gezielt beseitigen. Eine „Kleine Genossenschaft” würde durch bestimmte — geringe — Größenmerkmale definiert. Werden die Größenmerkmale wiederholt überschritten, würde die „Kleine Genossenschaft” zur normalen Genossenschaft. Sie müsste dann die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband erwerben und die Pflichtprüfungen durchführen lassen. — Die Förderung der Genossenschaft ist politisch gewollt; so wird behauptet: „Anders als bei Kapitalgesellschaften stehen bei Genossenschaften die Mitglieder im Mittelpunkt und nicht die Rendite.”(Zypries).
Schreiben Sie einen Kommentar