Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften beim Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz sollen „die Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen erleichtert und der Markt für Wagniskapitalbeteiligungen an innovativen Firmen belebt werden … . Ziel ist es, unnötige Beschränkungen und Hemmnisse für die Beteiligungsgesellschaften zu beseitigen und die geltende Rechtslage an Entwicklungen bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und bei europäischen Rechtsformen anzupassen.”
Meinen skeptischen Kommentar behalte ich bei. Und ergänzend sei hingewiesen auf die Neuregelung des Rechts nachrangiger Gesellschafterdarlehen durch den MoMiG-Entwurf. Danach ginge § 24 UBGG‑E ins Leere, wenn dort von einer „Zurechnung nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz” gesprochen wird (von der die Beteiligungsgesellschaft ausgenommen sein soll).
Schreiben Sie einen Kommentar