Trotz der Bedenken von Noack scheint die große Koalition vor der „Schicksalsfrage” (darum handelt es sich zumindest nach der Stellungnahme des BDI zum KapInHAG) der Einführung einer Vorstandshaftung zu stehen. Während einerseits die DSW auf eine entsprechende weite Regelung hofft, und eine Wiederaufnahme des (nach intensiver Kritik) vertagten Gesetzgebungsverfahrens am Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz fordert, wehrt sich (verständlicherweise) der BDI gegen jegliche Initiative in dieser Richtung.
Wenn jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, wird nicht nur die offizielle Informationspolitik der Gesellschaft stärker reguliert. Das „Schreckensbild” ist es, dass Vorstandsmitglieder umfassend zum Schweigen verdammt werden — egal bei welchem Anlaß — denn ihre Aussagen könnten möglicherweise einen Dritten zum Kauf oder Verkauf von Anteilen veranlassen. Dass diese Vision nicht …
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