Zwei Editorials zum RefE eines BilMoG– gegensätzlicher könnten sie kaum sein. Und es ist nicht so, dass der Ältere am Alten festhalten möchte und der Jüngere das Neue begrüßt.
In „Der Betrieb” (Nr. 48 v. 30.11.2007) wertet RA Prof. Dr. Dr. h.c. Carsten P. Claussen (Jahrgang 1927): „Der Gesetzentwurf ist behutsam mit seinen Neuerungen, bedächtig in seinen Eingriffen in bewährte Strukturen und bringt viele einleitend erwähnte Vorteile. 2008 wird die Hearings bringen, bei denen über Details gesprochen wird, aber die Fundamentalentscheidungen nicht problematisiert werden sollten. Damit ist der Weg frei, dass im nächsten Jahr das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Bundesanzeiger gedruckt sein wird, denn politisch bewegt sich der Entwurf in einem neutralen Umfeld. Ceterum censeo: Ein gelungenes Werk, das seinen Meister ehrt.”
Im „Betriebs-Berater” (Nr. 47 v. 15.11.2007) befindet der Mannheimer Betriebswirtschaftsprofessor Jens Wüstemann (Jahrgang 1970) ganz anders: „Aus den Fugen: Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes — Es drohen ein Wandel im bewährten GoB-Verständnis, die Abkehr von zweckgerechten Normbegründungen und eine Entobjektivierung von Bilanzinhalten … ein Rückfall in die überwundene Kleinteiligkeit und Beliebigkeit rechtsformabhängiger Bilanzierung … Schon der „Ausgangspunkt” der Gesetzesbegründung im Referentenentwurf überzeugt nicht”.
Mehr zum Thema in der soeben erschienenen Dezemberausgabe von Status:Recht. Ein Editorial von RA/StB/WP Dr. Welf Müller, eine Übersicht von WP/StB Dr. Bernd Stibi, eine BilMoG-Betrachtung durch die „Steuerbrille” von Prof. Dr. Ulrich Prinz und Interviews mit Dr. Christoph Ernst (BMJ) und Klaus-Peter Naumann (IDW).
Schreiben Sie einen Kommentar