Soeben ist die Lieferung 24 der 4. Auflage des Großkommentars zum Aktiengesetz (herausgegeben von Hopt und Wiedemann) erschienen. Kommentiert sind die Vorschriften über den Aufsichtsrat (§§ 95 – 117 AktG). Und? Nun, die Lieferung für diese 22 Paragrafen enthält erschreckende 1520 Seiten und ist über 6 cm dick.
Die Kommentierung derselben Normen in der 3. Auflage des Großkommentars aus der Feder von Meyer-Landrut kam noch mit 161 Seiten aus. Diese Erläuterung erschien 1972.
Man fragt sich, was in diesen 34 Jahre passiert ist, dass der Umfang der Erläuterung von im Grunde unverändert gebliebenen Bestimmungen dermaßen angeschwollen ist. Und was das für eine 5. Auflage bedeutet, wenn die Entwicklung so weitergeht.
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