„Emittentenleitfaden” klingt nach kleiner Handreichung, aber dahinter verbirgt sich weitaus mehr. Es handelt sich um das Brevier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. „Der Leitfaden soll praktische Hilfestellungen für den Umgang mit den Vorschriften des Wertpapierhandelsrechts bieten, ohne eine juristische Kommentierung darzustellen. Er bietet einen Einstieg in die Rechtsmaterie und erläutert die Verwaltungspraxis der BaFin.” Insbesondere auf den letzten Halbsatz kommt es an: Die Aufsicht wird durch die Aussagen des Leitfadens geprägt. Die Behörde ist derzeit dabei, die vierte Auflage vorzubereiten. In der Sache geht es um Anpassungen an Änderungen, die das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (vor zwei Jahren!) mit sich brachte. Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile ist insoweit ein hauptsächlich betroffenes Kapitel. Nach dem Vorbild der SEC wird der Entwurf bis zum 22.5.2013 zur öffentlichen Konsultation gestellt.
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