Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 20.11.2006 den Entwurf einer Entschliessung zum Statut der europäischen Privatgesellschaft (EPG) einstimmig angenommen. Das Mindestkapital der EPG soll 10 000 Euro betragen; es muss nicht notwendig eingezahlt werden und bestimmt den Haftungsumfang der Gesellschafter. Ausschüttungen an die Gesellschafter sollen erlaubt sein, wenn die Geschäftsführer erklären, dass die Gesellschaft ein Jahr lang ihre fälligen Verbindlichkeiten begleichen kann.
Das Plenum des Parlaments wird im Februar abstimmen. Da die Entschließung auf Art. 192 II EG gestützt wird, wird die EU-Kommission zu einem Tätigwerden angehalten. Für den EU-Kommissar McGreevy gehört die EPG bislang in die zweite Reihe der Prioritätenliste.
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