Eine Festschrift für den Münchener Gelehrten, der vor allem im Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und im allgemeinen Zivilrecht aktiv war und ist. So sind auch die Beiträge dieser großen Festschrift ganz überwiegend wettbewerbsrechtlichen Gegenständen gewidmet. Der „Corporate”-Unternehmensrechtler sei auf den Aufsatz von Fastrich aufmerksam gemacht: „Die Anrechnung des Werts von Sachleistungen auf die Geldeinlagepflicht im GmbH-Recht – ein neues Rechtsinstitut?”.
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