Eine große Festschrift zu Ehren von Peter Hommelhoff ist soeben im Otto Schmidt Verlag erschienen. Das außergewöhnlich umfangreiche Vorwort zeichnet nach und würdigt ein außergewöhnliches Lebenswerk des Jubilars, der im September sein 70. Lebensjahr vollendete. Herausgegeben von 9 Weggefährten und Schülern finden sich in dem Werk 79 Beiträge von 94 Autoren. Die Gegenstände sind ganz überwiegend gesellschaftsrechtlicher Natur, aber auch das Rechnungslegungsrecht kommt zur Geltung. Daneben finden sich Abhandlungen, die Hommelhoffs hochschulpolitisches Engagement zum Thema haben. Hier das Inhaltsverzeichnis.
Die gesellschaftsrechtlichen Aufsätze befassen sich zum einen mit dem Konzernrecht – wie sollte es anders sein, hat doch der Geehrte vor drei Jahrzehnten eine große Habilitationsschrift (Konzernleitungspflicht) vorgelegt; deren Aktualität und Wirkungen werden von K. Schmidt behandelt. Weitere konzernrechtliche Beiträge befassen sich gar mit der Zukunft des Konzernrechts (Druey), mit dem Konzerninteresse (gibt es das? – fragt Hoffmann-Becking), mit Verbundeffekten im Aktienkonzernrecht (Decher), der Konzernfinanzierung (Jansen), dem polnischen (Oplustil/Wludyka) und italienischen (Stein) Konzernrecht, mit Betriebsführungsverträgen (Priester)und dem Gleichordnungskonzern (Timm/Messing).
Ein zweiter Schwerpunkt liegt im europäischen Unternehmensrecht. Naheliegend, da das besondere Engagement des Jubilars diesem Rechtsfeld, dort insbesondere der Europäischen Privatgesellschaft, EPG/SPE gehört. Es beginnt mit Bachmanns Abhandlung über den Regulierungswettbewerb und setzt sich fort mit Beiträgen, die sich mit eben dieser SPE befassen (Gutsche; Helms; Lévi; Neville) und endet mit Teichmanns Überlegungen zur Niederlassungsfreiheit. Das tschechische SE-Rätsel klären Eidenmüller/Lasak auf.
Die Themen des Kapitalgesellschaftsrechts sind vielfältig behandelt. Von Klassikern (Rechtsfähigkeit juristischer Personen; dazu Raiser), Zukunftsfragen der GmbH (hat sie noch eine? – Rittershaus/Mickel), Gesetzgebungsintentionen (Seibert) bis hin zu Reflexionen über wichtige Rechtsprechung (DTAG-Entscheidung des BGH, dazu Habersack; ARAG/Garmenbeck, dazu Reichert; Girmes wiedergelesen hat Schäfer) und Fragestellungen der Gegenwartspraxis, etwa: Bestellung des bzw. Anfechtung der Wahl des Abschlussprüfers; (dazu jeweils Hüffer und Marsch-Barner), kranken Vorstandsmitgliedern (Bayer) oder zu nachwirkenden Pflichten eines ausgeschiedenen Geschäftsführers (U.H.Schneider). Zuletzt seien noch drei Beiträge erwähnt, die sich mit Insolvenzrechtlichem befassen: Stellung der Gläubiger (Altmeppen), der Debt-Equity-Swap (Kleindiek) und die Insolvenzverursachungshaftung des Geschäftsführers (Schluck-Amend).
Personengesellschaftsinteressierte kommen mit zwei Beiträgen aus: Grunewald über die actio pro socio in der Liquidation und zur Haftung bei der GbR (Schwab). Am letztgenannten Beitrag (der die Akzessorietätslehre verwirft) lese ich mich gerade fest, weshalb diese Notiz hiermit ihr Ende findet; die Beiträge zum Rechnungslegungsrecht (wichtig für die juristische Ausbildung sagen Hirte/Mock) können leider nicht mehr vorgestellt werden.
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