Geschlechterproporz und Unternehmensverfassung

Eine gesetz­li­che Geschlech­ter­quote für Auf­sichts­räte und Vor­stände ist durch die Bun­des­kanz­le­rin zunächst unter­bun­den wor­den; viel­mehr soll es eine Selbst­ver­pflich­tung der Unter­neh­men” geben, den Anteil von Frauen in Füh­rungs­po­si­tio­nen signi­fi­kant zu stei­gern. Die Frau­en­quote per Gesetz wäre rechts­po­li­tisch ver­fehlt und ver­fas­sungs­wid­rig. Der Staat kann nicht vor­ge­ben, wie die Lei­tung pri­va­ter Unter­neh­men zu beset­zen ist. Das ist für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ganz selbst­ver­ständ­lich, aber nichts ande­res gilt für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Inso­weit kann es keine sach­lich begrün­dete Unter­schei­dung zwi­schen GmbH und Akti­en­ge­sell­schaft geben, und für letz­tere auch keine mit Blick auf die Bör­sen­no­tiz. Bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten unter­lie­gen zwar etli­chen Zusatz­an­for­de­run­gen (Publi­zi­tät, Trans­pa­renz), die sich aus der Inan­spruch­nahme eines öffent­li­chen Kapi­tal­markts erge­ben. Aber die Beset­zung des Füh­rungs­per­so­nals nach gesell­schafts­po­li­ti­schen Vor­stel­lun­gen hat damit ersicht­lich nichts zu tun. Will der Staat auf die­sem Felde mit­re­den, muss er Anteils­in­ha­ber wer­den (etwa: Nie­der­sach­sen bei VW oder der Bund bei der Deut­schen Tele­kom, der Com­merz­bank oder der Hypo Real Estate) und kann sein Stimm­recht dafür ein­set­zen. In gewis­sen Gren­zen kann der Staat auch Vor­ga­ben machen, wer nicht in die Geschäfts­lei­tung gelan­gen darf (z.B. Insol­venz­straf­tä­ter, s. § 76 Abs. 3 AktG) oder per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen für Auf­sichts­rats­mit­glie­der auf­stel­len (§ 100 AktG). Die Arbeit­neh­mer­quote (~ Mit­be­stim­mung) ist ein Son­der­fall, der immer­hin schon das BVerfG beschäf­tigt hat. 

Zur Selbst­ver­pflich­tung der Unter­neh­men” fin­den in die­sem Früh­jahr auf natio­na­ler wie euro­päi­scher Ebene Tref­fen zwi­schen Wirt­schaft und Poli­tik statt. Doch mit die­ser Selbst­ver­pflich­tung” steht es akti­en­recht­lich nicht zum Bes­ten: Wie könnte der heu­tige Vor­stand eine Ver­pflich­tung ein­ge­hen, wel­che Per­so­nen der Auf­sichts­rat in den kom­men­den Jah­ren als Vor­stands­mit­glied bestellt oder wen die Haupt­ver­samm­lung künf­tig in den Auf­sichts­rat wäh­len wird? Die Ent­schei­dung der Auf­sichts­räte bzw. der Aktio­näre ist nicht zu prä­ju­di­zie­ren. Für diese Vor­stel­lun­gen einer per­so­nal­po­li­ti­schen Mehr­jah­res­pla­nung bräuch­ten wir eine andere Unter­neh­mens­ver­fas­sung. Frei­lich ist die im poli­ti­schen Raum betrie­bene Selbst­ver­pflich­tung” nicht als Rechts­po­si­tion gemeint, son­dern wohl als Direk­tive für die Aus­wahl des Füh­rungs­per­so­nals. Aber auch dies har­mo­niert nicht mit dem gel­ten­den Recht. Denn der Auf­sichts­rat, der sich zwi­schen zwei Per­so­nen für ein Vor­stands­amt ent­schei­den muss, kann nicht das Geschlecht als maß­ge­ben­des Kri­te­rium neh­men, son­dern muss auf die Qua­li­fi­ka­tion ach­ten. Ein Auf­sichts­rat würde sich haft­bar machen, wenn er nicht die für das Unter­neh­men beste Per­son bestellt, son­dern sich an einer pro­prie­tä­ren Geschlech­ter­quote orientiert. 

Nur zu Klar­stel­lung: Dass eine gute Per­so­nal­ent­wick­lung alle Res­sour­cen aus­zu­schöp­fen hat und dadurch den Kreis der Geeig­ne­ten (w/​m) ver­grö­ßert, sollte selbst­ver­ständ­lich sein. Ein Unter­neh­men, das im Wett­be­werb bestehen will, wird diese Ent­wick­lung im eige­nen Inter­esse betrei­ben. Eine starre Vor­gabe wäre, frei nach einem Kanz­le­rin­nen­dik­tum, nicht hilfreich”.

9 Kommentare

  1. ver­fas­sung­wid­rig” : das hatte ich gemutmasst.
    vie­len dank für Ihren bei­trag dazu !

    meine frage so neben­bei : dann war/​ist die frau­en­quote” in Nor­we­gen nicht verfassungswidrig ?

  2. danke, auch das hatte ich vermutet.

    öhm, unser GG sei libe­ral” ? aber doch nur/​noch auf dem papier”, nicht im RL …

    tja, und wie machen wir deut­schen” das dann mit den frauen” ./. der sog. gelich­be­rech­ti­gung — nicht nur in aufsichtsräten ?
    bin dipl​.ing. und allzu/​sehr sog. praxisorientiert.

  3. Der Bei­trag hat mich als eigent­li­cher Frau­en­quo­ten­be­für­wor­ter doch etwas nach­denk­lich gemacht. Da die Quote in der beab­sich­tig­ten 30% Form als zeit­lich befris­tet inten­diert ist — quasi als Kata­ly­sa­tor zur Nor­ma­li­täts­wir­kung — mache ich mir Gedan­ken über die Kon­se­quenz und lang­fris­tige Nachhaltigkeit.

    Da immer wie­der der recht­li­che Fak­tor und die Frei­heit der wirt­schaft­li­chen Unter­neh­mer­ent­schei­dun­gen ange­führt wird, sehe ich einen wirt­schaft­lich hoch­ef­fek­ti­ven Lösungs­weg aus dem Dilemma :

    Der Zusam­men­schluß von Pax World, Cal­vert und Wal­den Asset Manage­ment, die über eine Gesamt-Fond-Ver­fü­gungs­masse von 73 Mil­li­ar­den $ ver­fü­gen, nut­zen ihre Macht ent­spre­chend : Ver­gan­ge­nen Herbst for­der­ten Sie 54 Kon­zerne nach­drück­lich auf, für eine bes­sere Geschlech­ter­bi­lanz in ihren Orga­ni­sa­tio­nen zu sorgen.” 

    (Quelle : Mana­ger Maga­zin, 03/2011, S. 106)

    Wei­ter­hin wird nach dem Diver­sity-Prin­zip betont »Wenn Frauen mit am Tisch sit­zen, ist die Dis­kus­sion wert­vol­ler, der Ent­schei­dungs­pro­zess bes­ser, das Manage­ment inno­va­ti­ver und koope­ra­ti­ver und das ganze Unter­neh­men stärker.«

    Eine McK­in­sey-Stu­die belegt, dass gemischte Teams erfolg- und ertrag­rei­cher sind. Daher sind Inves­to­ren wie auch struk­tu­relle Anle­ger daran inters­siert, dass die Unter­neh­men eine aus­ge­wo­gene Geschlech­ter­bi­lanz herstellen.

    Hier­zu­lande tut man sich damit noch recht schwer, was auch gestan­de­nen Mana­ger­per­sön­lich­kei­ten ver­mehrt auffällt :

    Für den neuen Vor­stand von Bayer, Marijn Dek­kers, ist es auf­grund sei­ner Kar­riere in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten »selbst­ver­ständ­lich, dass dort Frauen in allen Ebe­nen ver­tre­ten sind«. (ebd.,S.101).

    Kom­pe­ten­zen schei­nen auch nicht der allein maß­geb­li­che Fak­tor bei den Beset­zun­gen zu sein.

    Doch trotz der grö­ße­ren Offen­heit gegen­über Frauen ver­rät Head­hun­ter Die­ter Hoff­mann, wer­den bei gro­ßen Unter­neh­men nach wie vor viele Posi­tio­nen aus­ge­kun­gelt, die Qua­li­fi­ka­tion ist oft zweit­ran­gig‚. Das Blo­cka­de­ge­ba­ren wird natür­lich nicht öffent­lich zur Schau getra­gen. Nur diese und jene Bemer­kung am Rande macht klar – ein Mann wäre halt schon passender.«

    (Quelle: Mana­ger Maga­zin 03/11, S. 104)

    Daher denke ich, ob hier Vor­ga­ben finanz­mäch­ti­ger Inves­to­ren und Fonds­ge­sell­schaf­ten wie o.g. nicht wesent­lich wirk­sa­mere Vor­ga­ben für aus­ge­wo­gene Geschlech­ter­bi­lan­zen zu set­zen — und zwar nicht 30%, son­dern 50%.

    Das macht ja Sinn.

    Wie dann die Unter­neh­mens­vor­stände dies inner­halb der gesetz­ten Frist umset­zen, bliebe ihnen dann im Rah­men der unter­neh­me­ri­schen Frei­hei­ten selbst überlassen.

    Aller­dings wären die Kon­se­quen­zen bil­li­gend in Kauf zu neh­men, wenn es ein Unter­neh­men nicht schafft, dann ist das betrof­fene lei­der nicht mehr Glo­bal-Player, ver­al­tet, out-of-the-game und für Inves­to­rin­nen und Inves­to­ren unin­ter­es­sant. An die Mög­lich­keit einer ein­ver­nehm­li­chen Frist­ver­län­ge­rung könnte dann im Rah­men der Ver­trags­frei­heit nach­ge­dacht wer­den, aller­dings unter Zah­lung einer für sol­che Sach­ver­halte übli­chen Konventionalstrafe.

    Ich halte diese Vor­ge­hens­weise für öko­no­misch effek­tiv und alle ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken wären mit einem Schlag ausgeräumt.

  4. Den­noch würde mich inter­es­sie­ren, warum die starre Quo­ten­re­ge­lung in Nor­we­gen nicht als euro­pa­recht­lich unzu­läs­sig zu qua­li­fi­zie­ren ist (spe­zi­ell vor dem Hin­ter­grung der Ent­schei­dung des EuGH vom 11.11.1997-Rs. C‑409/95 — Mar­schall). Der Peti­ti­ons­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges jeden­falls ist am 20.1.2010 der Ansicht gewe­sen, dass eine gesetz­li­che Frau­en­quote von 50 Pro­zent in Auf­sichts­rä­ten bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men nicht zweck­mä­ßig und zudem nach Euro­pa­recht unzu­läs­sig sei (vgl. http://​www​.bun​des​tag​.de/​p​r​e​s​s​e​/​h​i​b​/​2010​_​01​/​2010​_​012​/​02​.​h​tml). Anders gewen­det: Neben der aktu­el­len ver­fas­sungs­recht­li­chen Dis­kus­sion (vgl. auch BM’in Kris­tina Schrö­der unter Ver­weis auf ein lei­der nicht ver­öf­fent­li­ches Gut­ach­ten von Fritz Ossen­bühl; http://​www​.bun​des​re​gie​rung​.de/​C​o​n​t​e​n​t​/​D​E​/​N​a​m​e​n​s​b​e​i​t​r​a​g​/​2011​/​01​/​2011 – 01-28-handelsblatt-schroeder.html)scheint mir die euro­pa­recht­li­che Dis­kus­sion ent­schie­den zu kurz zu kom­men. Wäre schön, wenn wir hierzu aus beru­fe­nem Munde mehr erfah­ren könnten.

  5. Zu Diet­rich Hoff­mann v. 15.03.2011:
    Dass die starre Quo­ten­re­ge­lung in Nor­we­gen nicht als euro­pa­recht­lich unzu­läs­sig zu qua­li­fi­zie­ren ist liegt daran, dass Nor­we­gen kein Mit­glied­staat der EU ist.

    Nor­we­gen gehört ledig­lich zum Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum. Die­ser ist ein Abkom­men, das die Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Frei­han­dels­as­so­zia­tion (EFTA; mit der Aus­nahme der Schweiz) und die Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union (EU) geschlos­sen haben und wel­ches den Euro­päi­schen Bin­nen­markt auf Island, Liech­ten­stein und Nor­we­gen ausdehnt.

  6. Zu Tho­mas Zabel vom 8.4.2011:
    Danke für die Klar­stel­lung zu Nor­we­gen — hatte ich doch glatt übersehen.
    ****
    Dann bleibt aber immer noch die Frage, wie ein deut­sches Gesetz gestal­tet sein müsste, um nicht gegen Euro­pa­recht zu ver­sto­ßen. Viel­leicht ist diese Fra­ge­stel­lung als­bald Makulatur:
    Nach den jüngs­ten Äüße­run­gen der EU-Kom­mis­sa­rin Reding ist damit zu rech­nen, dass zuerst die EU eine RL erlässt, die den Mit­glieds­staa­ten für deren Groß­un­ter­neh­men” sogar eine starre Erfolgs­quote von 30% ab 2015 vor­schreibt — Ten­denz stei­gend: 2020 müss­ten dann sogar 40 Pro­zent der Vor­stände und Auf­sichts­räte Frauen sein (Stand:18.4.2011)
    http://​www​.welt​.de/​p​r​i​n​t​/​d​i​e​_​w​e​l​t​/​p​o​l​i​t​i​k​/​a​r​t​i​c​l​e​13201209​/​F​r​a​u​e​n​q​u​o​t​e​-​f​u​e​r​-​T​o​p​p​o​s​t​e​n​-​d​e​r​-​W​i​r​t​s​c​h​a​f​t​-​k​o​m​m​t​-​a​u​s​-​B​r​u​e​s​s​e​l​.​h​tml

    Das wirft die Fol­ge­frage auf, ob ein dar­auf basie­ren­des deut­sches Umset­zungs­ge­setz vom BVerfG wegen Ver­sto­ßes gegen das GG über­haupt noch gekippt wer­den könnte, jeden­falls dann, wenn es eine starre/​harte Quote enthält.

    Wie in mei­nem Bei­trag vom 15.3.2011 beschrie­ben, hatte zumin­dest der Peti­ti­ons­auss­schuss in einer rein deut­schen Rege­lung mit star­ren Quo­ten einen Ver­stoß gegen Euro­pa­recht gese­hen. Ich habe gerade eben fest­ge­stellt, dass der damals genannte Link lei­der nicht mehr aktiv ist. Nach­ste­hend zum einen der aktua­li­sierte Link und zum ande­ren die Wie­der­gabe der Pres­se­mit­tei­lung des Aus­schus­ses, weil ich immer noch meine, dass die­ser euro­pa­recht­li­che Aspekt in der aktu­el­len Dis­kus­sion ein­fach zu kurz kommt:
    http://​www​.bun​des​tag​.de/​p​r​e​s​s​e​/​h​i​b​/​2010​_​01​/​2010​_​012​/​02​.​h​tml
    Keine gesetz­li­che Frau­en­quote in Aufsichtsräten
    Peti­ti­ons­aus­schuss — 20.01.2010
    Ber­lin: (hib/​HAE/​LEU) Eine gesetz­li­che Frau­en­quote von 50 Pro­zent in Auf­sichts­rä­ten bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men soll nicht ein­ge­führt wer­den. Dafür hat sich der Peti­ti­ons­aus­schuss am Mitt­woch­mor­gen mehr­heit­lich aus­ge­spro­chen. Das Anlie­gen, mehr Spit­zen­funk­tio­nen in der Wirt­schaft mit Frauen zu beset­zen, sei zwar wich­tig, argu­men­tier­ten die Koali­tion CDU/CSU und FDP, eine gesetz­li­che Rege­lung sei jedoch nicht zweck­mä­ßig und zudem nach Euro­pa­recht unzu­läs­sig. SPD, Die Linke und Bünd­nis 90/​Die Grü­nen stimm­ten für die Vor­lage. Der Aus­schuss hat damit das Peti­ti­ons­ver­fah­ren in der Sit­zung abgeschlossen.

    Die Peten­tin hatte gefor­dert, eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene Frau­en­quote von 50 Pro­zent in Auf­sichts­rä­ten bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men spä­tes­tens zum Jahr 2010 ein­zu­füh­ren, bei Nicht­be­fol­gen solle den Unter­neh­men die Bör­sen­zu­las­sung ent­zo­gen wer­den. Bei der Peti­tion han­delt es sich um eine soge­nannte öffent­li­che Peti­tion, die sechs Wochen lang auf der Inter­net­seite des Bun­des­tags stand und dort von 541 Unter­stüt­zern mit gezeich­net wurde.”

    Es bleibt also spannend!

  7. Lei­der lese ich erst jetzt die vie­len inter­es­san­ten Bei­träge mit Argu­men­ten, die ich so auch noch nicht auf dem Schirm hatte … Vie­len Dank dafür.

    Was mich bei allem Ver­ständ­nis zuvor­derst stört, ist die schon rich­tungs­vor­ge­bende Wort­wahl. Wenn ich starre oder harte Quote lese, das sug­ge­riert bereits eine Unbe­weg­lich­keit, etwas Nega­ti­ves, ganz sicher nichts Inno­va­ti­ves. Das ist schade, ich fühle mich auch sofort wie­der in einer Abwehr­hal­tung, wenn ich sowas lese.

    Ich selbst arbeite seit 3 Jah­ren in einem stark frau­en­las­ti­gen Team und finde die Arbeit hier groß­ar­tig, ergeb­nis­ori­en­tiert, mit viel Infor­ma­ti­ons­fluss — sowohl was Vor­be­rei­tung als auch Feed­back angeht -, kom­pe­tent und straff geführt, aber durch gele­gent­li­che Sozi­al­pau­sen” auch mensch­lich ange­nehm und ent­spannt. Wenn es schon­mal Knatsch gibt, gibt’s auch hier, klar, grei­fen die Nicht­be­tei­lig­ten ein und hel­fen, eine Lösung zu fin­den, echt klasse. 

    Die glei­chen Erfah­run­gen machte jetzt mein Sohn, der in der Aus­bil­dung zum Ver­wal­tungs­be­triebs­wirt ist und den ers­ten Prak­ti­kums­ab­schnitt in der Wirt­schaft machte — män­nerlas­tig — und jetzt in Schule, Jugend, Sport sitzt — frau­en­las­tig. Er ist begeis­tert, wie zügig und gut orga­ni­siert das Büro arbei­tet und das, obwohl” ein gro­ßer Teil der Kol­le­gin­nen Fami­lie mit ver­sor­gungs­pflich­ti­gen Kin­der hat. Und mein klei­ner Macho-Sohn steht nicht wirk­lich im Ver­dacht, ein Frau­en­ver­ste­her zu sein ;-))

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