Grundstücksgeschäfte mit BGB-Gesellschaften

Wie ist fol­gen­der Fall zu beur­tei­len:  Im Grund­buch ist eine Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts als Eigen­tü­me­rin eines Grund­stücks ein­ge­tra­gen. Als ihre Gesell­schaf­ter sind A, B und C genannt. Nun tritt C sei­nen Anteil an der BGB-Gesell­schaft an D ab, im Grund­buch bleibt aber wei­ter­hin C als Gesell­schaf­ter genannt. A, B und C ver­äu­ßern an den E, der von dem Aus­schei­den des C nichts weiß. Kann E Eigen­tum an dem Grund­stück erwer­ben? — Zur Lösung.

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