Wie ist folgender Fall zu beurteilen: Im Grundbuch ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragen. Als ihre Gesellschafter sind A, B und C genannt. Nun tritt C seinen Anteil an der BGB-Gesellschaft an D ab, im Grundbuch bleibt aber weiterhin C als Gesellschafter genannt. A, B und C veräußern an den E, der von dem Ausscheiden des C nichts weiß. Kann E Eigentum an dem Grundstück erwerben? — Zur Lösung.
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