Die DCGK-Kommission hat Änderungs- und Ergänzungsvorschläge veröffentlicht, zu denen bis Mitte Dezember 2016 eine öffentliche Konsultation läuft. In der Präambel wird über Legalität und Legitimität gesprochen und es kommt das „Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns“ zu Ehren. Die institutionellen Anleger sollen ihre „Eigentumsrechte“ aktiv im Rahmen eines „Regelwerks“ (?) ausüben. Der Vorstand hat für ein „Compliance Management System“ zu sorgen. Wichtig der Vorschlag zur aktiveren Rolle des AR-Vorsitzenden (5.2): „Der Aufsichtsratsvorsitzende soll in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Das sind Gegenstände, für die der Aufsichtsrat allein verantwortlich ist und die von ihm allein zu entscheiden sind. Bei Fragen, die nur gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat zu entscheiden sind, sollen Gespräche entweder allein vom Vorstand oder vom Aufsichtsratsvorsitzenden zusammen mit dem Vorstand geführt werden.“ Kandidaten für den AR sollen mit Lebenslauf und „Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat“ vorgestellt werden, auch auf der „Webseite“.
Ein Interview des Kommissionsvorsitzenden zu den Vorschlägen: hier (Director‚s Channel).
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