Der Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist jetzt auf der Internetseite des BMJ erhältlich, verbunden mit dem Hinweis: „Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Referentenentwurf um einen Gesetzentwurf handelt, den die Bundesregierung noch nicht beschlossen hat.”
Nun hat das lange Warten nach ungefähr 4 Jahren Ankündigung endlich ein Ende! Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG-RefE) der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine erste kritische Durchsicht der Reformpläne des Gesetzgebers zeigt, dass die größte Umwälzung des HGB seit Inkrafttreten des BiRiLiG zu erwarten ist. In vielen Fällen erfolgt eine Annäherung des HGB an die IFRS, z. B. im Rahmen der latenten Steuerabgrenzung, der Bewertung von Rückstellungen oder der Fair Value-Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten. Zudem zeigt sich, dass die erhoffte Erhöhung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschluss mit einer Entobjektivierung der Bilanz einhergeht. Die traditionellen Pfeiler des GoB-Systems (Imparitätsprinzip und Realisationsprinzip als Ausfluss des Vorsichtsprinzips) werden durchbrochen. Dem Gesetzgeber wäre zu raten, im kommenden Regierungsentwurf einen Wandel von der „progressiven” zur „konservativen” Bilanzrechtsreform einzuschlagen.