Am heutigen Dienstag findet (von vielen unbeachtet) der zweite Termin im Telekom-Prozess statt. 15.000 Anleger verlangen Schadensersatz, weil sie durch falsche Angaben in den Prospekten beim zweiten und dritten Börsengang irregeführt worden seien.
Beck-Online zitiert den Tagesspiegel, wonach die Telekom beabsichtigt, bei Unterliegen im gegen sie geführten Prospekthaftungsprozess bei der KfW schadlos halten will. Die KfW behauptet, hierfür gäbe es keine Grundlage.
Interessanter dürfte die Vorfrage sein, inwieweit die Telekom überhaupt Aktien ihrer Aktionäre mit Millionenaufwand beworben hat — und wieso sie insofern prospektverantwortlich sein soll. Denn die KfW sagt selbst, „bei dem Vorgang habe es sich um eine Sekundärmarktplatzierung von Aktien der Deutsche Telekom AG, die die KfW zu einem früheren Zeitpunkt vom Bund gekauft hatte gehandelt”. Ob dies wirklich der in §§ 44 f. BörsG gemeinte „Primärmarkt” ist, ist fraglich…
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