Das Transparenzregister dokumentiert „wirtschaftliche Berechtigte” an juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften (idR > 25% Beteiligung). Ab dem 1. Oktober müssen entsprechende Mitteilungen an dieses neue Register erfolgen — es sei denn, aus anderen Registern (insbesondere Handelsregister) ergeben sich die Daten bereits oder aus Meldungen börsennotierter Gesellschaften. Damit ist für die meisten Gesellschaften die Mitteilungspflicht als erfüllt anzusehen, aber es bleiben genug Grenz- und Zweifelsfälle. Mit diesen befasst sich eine Veranstaltung am 18.10.2017 an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf (18.15 Uhr im Geb. 24.91, Raum, 01.65). Es sprechen RA Dr. Christian Bochmann (FGS) und Kai Osenbrück (Bundesanzeiger).
Das Bundesverwaltungsamt, das die Rechts- und Fachaufsicht über die registerführende Stelle (Bundesanzeiger) ausübt und zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten ist, hat eine Liste häufiger Fragen zum Transparenzregister veröffentlicht und beantwortet (FAQ).
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