Die Bundesregierung hat am 9.8.den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen. Deutsche Kapitalgesellschaften werden künftig leichter über die Grenzen hinweg mit anderen Unternehmen aus der Europäischen Union fusionieren können. Aber auch in umgekehrter Richtung nach Deutschland hinein werden Verschmelzungen ermöglicht.
Nicht im UmwG geregelt wird eine internationale Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften. Im BMJ denkt man über eine generelle Lösung nach, die nach Schweizer Vorbild über entsprechende Änderungen des EGBGB (Internationales Privatrecht) möglich wäre. S. auch hier.
Das BMJ teilt weiter mit: „Zur Umsetzung derjenigen Bestimmungen der Verschmelzungsrichtlinie, die die Arbeitnehmermitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen sichern, hat das Kabinett heute gleichzeitig einen separaten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossen.” Leider ist dieser Gesetzentwurf auf der Internetseite des Ministerums für Arbeit und Soziales nicht zugänglich.
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