Unternehmensregister aufgefrischt

Das Unter­neh­mens­re­gis­ter wurde durch § 8b HGB vor ca. 3 Jah­ren ein­ge­führt (EHUG). Heut­zu­tage wird ja alles dis­ku­tiert und pro­ble­ma­ti­siert, aber soweit ersicht­lich ist die­ser Trend an dem Unter­neh­mens­re­gis­ter vor­über gegan­gen. Rechts­fra­gen oder gar Recht­spre­chung zu die­ser Ein­rich­tung gibt es offen­bar keine (ganz anders zu den publi­zi­täts­pflich­ti­gen Doku­men­ten, ins­be­son­dere betr. Rech­nungs­le­gung, aber das ist hier nicht das Thema). So kann sich die zen­trale Platt­form für die Spei­che­rung recht­lich rele­van­ter Unter­neh­mens­da­ten” um sich sel­ber küm­mern und prä­sen­tiert sich jetzt in neuem Design. Der Betrei­ber ver­spricht eine über­sicht­li­chere Such­funk­tio­na­li­tät und Anzeige der Rele­vanz von Suchergebnissen.” 

Ein Kommentar

  1. Der Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag hat Glück, dass § 7 Abs. 2 Aktio­närs­fo­rums­ver­ord­nung („Die Vor­schrif­ten der Bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2654) über die Gestal­tung der Ein­sicht­nahme sind in der jeweils gel­ten­den Fas­sung vom Betrei­ber sinn­ge­mäß anzu­wen­den.”) nicht für das Unter­neh­mens­re­gis­ter gilt.

    Denn: Diese bestimmt in Anlage 1, Prio­ri­tät I, Anfor­de­rung 3:
    Markup – Spra­chen (ins­be­son­dere HTML) und Style She­ets sind ent­spre­chend ihrer Spe­zi­fi­ka­tio­nen und for­ma­len Defi­ni­tio­nen zu ver­wen­den.” und genauer noch: 3.2 Mit­tels Markup – Spra­chen geschaf­fene Doku­mente sind so zu erstel­len und zu dekla­rie­ren, dass sie gegen ver­öf­fent­lichte for­male Gram­ma­ti­ken validieren.”

    Schade nur, dass die neue Seite 23 (!) HTML-Feh­ler auf­weist — siehe http://validator.w3.org/check?uri=https://www.unternehmensregister.de/ureg/&charset=(detect+automatically)&doctype=Inline&group=0

    und auch die CSS-Style­she­ets nicht in Ord­nung sind

    http://jigsaw.w3.org/css-validator/validator?uri=https://www.unternehmensregister.de/ureg/&profile=css21&usermedium=all&warning=1&lang=de

    (immer­hin 6 Fehler).

    Das wäre doch bes­ser gegangen…

    PS: Lei­der ist auch das aktu­elle Aktio­närs­fo­rum nicht ganz” stan­dard­kon­form — sind dadurch die dor­ti­gen Bekannt­ma­chun­gen rechtswidrig?

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