Ein „Praxisleitfaden” zur Geschlechter- bzw. Frauenquote ist auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht worden: „Der Praxisleitfaden informiert schnell und umfassend zum Gesetz, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen, unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von betriebsindividuellen Zielgrößen und stellt konkrete Handlungsfelder sowie gute Praktiken vor.”
Es handelt sich aber um keine offizielle Erläuterung des Ministeriums. Vielmehr ist der Leitfaden von Autorinnen der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstellt worden. Die Familienministerin und der Justizminister steuern Grußworte bei; ihre Ministerien haben die Publikation gefördert.
Der Leitfaden wird also nicht die Autorität beanspruchen, die etwa dem Emittentenleitfaden der BaFin innewohnt. Vielmehr sind es private Erläuterungen (wie sonst auch bei Kommentaren und Handbüchern), denen aber die beteiligten Ministerien offenbar besonders zugeneigt sind.
Kritik am Leitfaden üben Mutter/Hölscher AG 2015 R259.
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