Biedenkopf-Rumpfkommission legt Mitbestimmungsbericht vor

Die nur noch aus dem Vor­sit­zen­den Kurt Bie­den­kopf und zwei Wis­sen­schaft­lern” (ein Sozio­loge und ein ehe­ma­li­ger Gerichts­prä­si­dent) bestehende Kom­mis­sion hat ges­tern den Bericht an die Bun­des­kanz­le­rin erstat­tet. Danach soll es nur klei­nere Ände­run­gen geben, und zwar diese (Quelle: FAZ​.net):

  • Aus­län­di­sche Beleg­schaf­ten: Arbeit­neh­mer in aus­län­di­schen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten sol­len in den Auf­sichts­rat gewählt wer­den dürfen.
  • Zusam­men­set­zung des Auf­sichts­rats: Hier­über und über das Mit­be­stim­mungs­sta­tut sol­len die Betei­lig­ten ver­han­deln. Kommt keine Eini­gung zustande, gilt das bestehende Recht.
  • Wahl: Sie soll ver­ein­facht wer­den, indem die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter in einer Ver­samm­lung von Betriebs­rats- und Aus­schuß­mit­glie­dern gewählt werden.
  • Zustim­mungs­be­dürf­tige Geschäfte: Arbeit­neh­mer und Anteils­eig­ner sol­len einen Kata­log fest­le­gen und Zustim­mungs­vor­be­halte aus­wei­ten dürfen.
  • Aus­wei­tung: Auch Ver­si­che­rungs­ver­eine auf Gegen­sei­tig­keit sowie Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten & Co. KG sol­len künf­tig vom Mit­be­stim­mungs­ge­setz erfaßt werden.

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