CAT | Unternehmensbeteiligung
Jul/06
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Neues Recht für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
von Ulrich Noack (Unternehmensbeteiligung)
Die Länder NRW, B-W, Hamburg und Niedersachen haben am 7.7. den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) in den Bundesrat eingebracht. Die Kernpunkte:
- Rechtsformabhängige Beschränkungen für die Kapitalanlage entfallen. Es sollen auch Beteiligungen an GbR, OHG und an “Gesellschaften mit europäischer oder ausländischer Rechtsform” (§ 1a Abs. 2 UBGG-E) zulässig sein.
- Die Beteiligung an einer GmbH & Co. soll erleichtert werden (§ 4 Abs. 4 UBGG-E).
- Für Darlehen der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft “findet eine Zurechnung nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz nicht statt” (§ 24 UBGG-E); bislang gilt diese Exemtion nur für Darlehen des Gesellschafters einer UBG.