Fahrplan für ein Private-Equity-Gesetz bekannt gegeben

Die Bun­des­re­gie­rung ant­wor­tet heute auf eine kleine Anfrage der FDP-Frak­tion zur Pri­vate-Equity- und Venture-Capital-Branche. 

Die Aus­wir­kun­gen von Pri­vate-Equity-Trans­ak­tio­nen, vor allem die Frage, ob es in ein­zel­nen Fäl­len zu schäd­li­chen Fol­gen kom­men kann, werde zur­zeit in einem For­schungs­pro­jekt unter­sucht. Ergeb­nisse die­ses Gut­ach­tens der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen wür­den in das geplante Pri­vate-Equity-Gesetz ein­flie­ßen. Anfang Dezem­ber werde im Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium eine Pro­jekt­ar­beits­gruppe ein­ge­setzt, die zunächst die Eck­punkte eines sol­ches Geset­zes erar­bei­ten soll. Anschlie­ßend werde ein Refe­ren­ten­ent­wurf erar­bei­tet, der bis Mitte 2007 in das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren ein­ge­bracht wer­den soll. Das Gesetz soll zeit­gleich mit der Unter­neh­mens­steu­er­re­form zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. 

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